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Ab wann ist ein Werkvertrag ein Arbeitsvertrag?

Immer mehr Arbeitgeber schließen Werkverträge ab und vergeben Aufträge an Mitarbeiter auf freiberuflicher Basis. So lassen sich Kosten sparen. Doch jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Grenzen gesetzt.

(lifePR) (Berlin, )
Immer mehr Arbeitgeber schließen Werkverträge ab und vergeben Aufträge an Mitarbeiter auf freiberuflicher Basis. So können Sozialstandards unterlaufen und Personalkosten gespart werden. Doch jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Grenzen gesetzt.

Arbeitnehmer oder Unternehmer?
Werkverträge können nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden. Ein als „Werkvertrag“ bezeichneter Vertrag kann einen Arbeitsvertrag darstellen, wenn eine Gesamtabwägung aller Umstände darauf hindeutet. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des BAG hervor (Urteil vom 25.09.13 – Az.: AZR 282/12).
Im vorliegenden Fall war der Kläger für den Beklagten mit Unterbrechungen seit 2005 auf der Grundlage von zehn als „Werkvertrag“ bezeichneten Verträgen tätig. Der Kläger erfasste Bodendenkmäler in einem Computersystem für das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Seine Arbeit konnte er nur in den Dienststellen des Amtes verrichten. Er ging seiner Arbeit von 7:30 bis 17 Uhr an einem vom Beklagten zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz nach.
Der Kläger war der Auffassung, dass zwischen ihm und dem Beklagten ein Arbeitsverhältnis bestand, er erhob eine Klage und bekam Recht.

Wer über Jahre eine regelmäßige Dienstleistung vor Ort erbringt, ist ein Arbeitnehmer
Gegenstand eines Werkvertrags ist ein herbeizuführender Erfolg, Gegenstand eines Dienstvertrags die Tätigkeit als solche.
Nicht die Erzielung eines Erfolgs, sondern die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit stand hier im Vordergrund, so das BAG. Zudem war der Kläger sowohl örtlich als auch zeitlich bei der Erbringung seiner Leistung an die Arbeitsorganisation des Beklagten gebunden. Dies spricht für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages.

Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung
Es ist zu empfehlen, „Werkverträge“ von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Aufgrund der Gesamtumstände wird der Jurist klären können, ob es sich um einen Werkvertrag oder doch um einen Arbeitsvertrag handelt.

Volker Schneider
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

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