Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 593115

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Ältere Kreditverträge können nur noch bis 21.6. widerrufen werden

Wer jetzt handelt, kann mit günstigeren Zinsen rechnen

(lifePR) (Berlin, )
Der Widerruf eines Darlehensvertrages kann – das ist bekannt – dieser Tage große Vorteile für den Darlehensnehmer mit sich bringen: Gerade bei Verträgen aus den Jahren 2002-2010 nahmen die Banken deutlich höhere Zinsen für ein Darlehen als heute. Wer nun widerruft, hat die Chance, einen neuen Vertrag zu den günstigen aktuellen Zinskonditionen zu erhalten und sich so einen Zinsvorteil zu verschaffen.

Hintergrund: Ewiges Widerrufsrecht läuft zum 21.06.2016 aus!
Nun fragen sich Darlehensnehmer zu Recht, ob sie einen Kreditvertrag einfach so „widerrufen“ können. Hier gibt es einen juristischen „Winkelzug“: Grundsätzlich ist der Widerruf nur zwei Wochen nach Vertragsschluss möglich. Diese zweiwöchige Frist beginnt aber nicht zu laufen, wenn die Bank den Kunden nicht korrekt über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Und hier gilt es anzusetzen: In vielen Fällen haben sich die Banken bei Verträgen ab dem Jahre 2000 nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Belehrung über den Widerruf gehalten, die Frist begann damit für den Kunden nie zu laufen.

So konnten Darlehensnehmer immer dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, – dies trifft auf ca. 80 % der Fälle zu - den Vertrag jederzeit widerrufen und günstig umschulden. Dieser Praxis hat der Bundestag allerdings nun einen Riegel vorgeschoben. Zum Stichtag des 21.06.2016 entfaltet ein Gesetz seine Wirkung, welches das Widerrufsrecht für Kreditverträge der Jahre zwischen 2002 und 2010 aufhebt.

Wer daher sein Darlehen widerrufen und von günstigeren Zinsen profitieren möchte, muss bis zu diesem Datum handeln.

Zeitig Ansprüche prüfen
Experten erwarten daher einen letzten Ansturm auf die Banken, wenn es um den Widerruf von Altverträgen geht. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass bei einem Widerruf die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückgewährt werden müssen – insbesondere muss der Darlehensnehmer den ausgezahlten Darlehensbetrag innerhalb einer kurzen Frist zurückzahlen. Dementsprechend sollten Betroffene nicht ohne taktisches Konzept an die Bank herantreten und einfach den Vertrag widerrufen. Steht eine anderweitige (günstige) Finanzierung mit einer anderen Bank, so kann der Kunde auf diese zurückgreifen. In anderen Fällen jedoch bietet es sich an, mit der Bank, bei der der Kredit läuft, in Verhandlungen zu treten und ggf. unter Androhung des Widerrufs günstigere Konditionen für den laufenden Kredit zu verhandeln.

Wir empfehlen, die Prüfung über die Möglichkeit des Widerrufsrechts und auch die anschließende Verhandlung zeitnah einem Rechtsanwalt anzuvertrauen, der diesen Prozess bereits einige Male durchlaufen hat. Auf diese Weise können Darlehensnehmer ihre Risiken abschätzen, den Widerruf fristgerecht erklären und auch die Verhandlungen mit der Bank in professionelle Hände legen, um nicht von der Bank hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens überrascht zu werden.

Oliver Schöning
Rechtsanwalt,
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.