Das Oberlandesgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Haftungsanteil des Autofahrers in Höhe von 75 Prozent. Die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verlangten, dass an einem Bus, der mit Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden dürfe. Diese Vorschrift diene dem Schutz sämtlicher Fußgänger im Haltestellenbereich, auch jenen, welche die Fahrbahn unachtsam von links überquerten, um den Bus noch zu erreichen. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wäre. Deshalb muss er zu 75 Prozent haften. Der Schüler, der beim Überqueren der Straße unachtsam gewesen war, trägt eine Teilschuld in Höhe von 25 Prozent.
Dr. Christian Bock
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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