Einige Fondsgesellschaften machten derzeit Zahlungsansprüche gegenüber den Anlegern aus Darlehensklauseln in Gesellschaftsverträgen geltend. Hiergegen setzen sich viele Anleger gerichtlich zur Wehr. „Die gerichtliche Feststellung, dass eine Darlehensrückforderungsklausel im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft unwirksam ist, kann dazu führen, dass es zur Überschuldung der Fondsgesellschaft kommt und diese dann Insolvenz anmelden muss“, warnt Dr. Koch. Der Anleger habe in solchen Fällen zwar keine Verpflichtung mehr, die bereits in den vergangenen Jahren erhaltenen und nicht gewinngedeckten Ausschüttungen an seine Beteiligungsgesellschaft zurückzuführen, eine solche Rückzahlungsverpflichtung besteht dann aber im Falle der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter, so der Anlegerschützer weiter.
Entsprechend sollten sich die Anleger hinsichtlich der bei vielen Fonds vorliegenden Restrukturierungskonzepte rechtlich und steuerlich beraten lassen. „Wirtschaftliche Abwägungen sind jedoch nur sehr schwer zu treffen, da zukünftige finanzielle Entwicklungen der Fonds kaum zu prognostizieren sind“, sagt Koch. Die Deutsche Schutzvereinigung bietet Anlegern in diesem Zusammenhang die Vertretung in Gesellschafterversammlungen und für ihre Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an.
Zur Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz:
Die DSW ist die älteste und mitgliederstärkste Anlegervereinigung mit mehr als 30.000 Mitgliedern. Der Verein unterhält acht Landesverbände, die Repräsentanten für elf Bundesländer haben. Diese Repräsentanten sind niedergelassene Rechtsanwälte in den Landeshauptstädten der jeweiligen Bundesländer.
Dr. Peer Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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