BaFin sieht Falschberatung durch Sparkassen
Klare Worte fand die BaFin auch für den bisherigen Vertrieb – dieser wird hauptsächlich über die Sparkassen geführt. Die Sparkassen beherrschen knapp drei Viertel des Marktes mittels der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW) und der DEKA. Die BaFin schreibt: „Die Auswertung der Beratungsdokumentation machte deutlich, dass [den] Kunden die Funktionsweise der Produkte in der Regel nicht adäquat erklärt wird.“ Damit besteht eine klare Vermutung für die Falschberatung der Kunden. Falschberatene Anleger, die ihr angelegtes Geld wegen der Insolvenz des Referenzunternehmens nicht zurück erhalten, können dann die Sparkassen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Anleger sollten Abstand nehmen von Investition in Bonitätsanleihen
Anleger sollten also wachsam sein, was ihre Anlagenberater ihnen schön reden wollen. Wenn die BaFin einen derart weitgehenden Schritt wagt, ist diese Warnung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Bonitätsanleihen sind derart komplex, dass Privatanleger die Risiken nicht ohne weiteres überblicken können, selbst wenn sie sich darüber im Klaren sind, Quasi-Versicherer zu sein. Sollten Sie bereits Ihr Geld in eine Bonitätsanleihe investiert haben, sollten Sie erwägen, sich bereits vor einem Schadensfall von dem Investment zu trennen. Denn ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, wird in der Regel ein Gerichtsprozess nötig sein, um den Anlageberater von seiner Schadensersatzpflicht zu überzeugen.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist hier im Zweifeslfall der richtige Ansprechpartner.
Thomas Kreyenkötter
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
http://www.rsw-beratung.de/