Aufladen des Handys als Vorbereitungshandlung zur Benutzung
Diesmal hatten die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Fall über das Aufladen des Handys zu entscheiden. Sie kamen zum Entschluss, dass auch das verboten sei. Sobald man das Handy zum Laden in die Hand nimmt, verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei handelt es allerdings um einen absoluten Grenzfall: Benutzt man beim Laden die typischen Funktionen eines Handys? Es wird wohl niemanden geben, der sich ein Handy zulegt, nur weil man es aufladen kann. Also brauchten die Gerichte eine neue Argumentation: Diesmal wird auf die Vorbereitungshandlung zur Benutzung abgestellt: Sobald man sein Handy an den Strom anschließt, bereite man es zu einer späteren Benutzung vor.
Auch hier gilt wieder der im Strafrecht altbekannte Grundsatz: Schweigen ist Gold. So sollten Betroffene besser nichts sagen und die Sache im Nachhinein von einem Experten klären lassen. Denn wird man beispielsweise von der Polizei angehalten und sagt unschuldig: „Ich wollte das Handy nicht benutzen, sondern nur kurz ans Kabel anschließen“, wird man ebenso einen Bußgeldbescheid erhalten wie beim Telefonieren während der Fahrt. Schweigt der Fahrer allerdings, gibt es Auswege. Beispielsweise ist die erlaubte Nutzung des iPod Touch ein Schlupfloch: Es besteht die Möglichkeit, dass der Beamte sich nicht mehr genau erinnern kann, ob der Angehaltene nun erlaubterweise einen iPod in der Hand hatte oder doch ein Handy. Diese Zweifel bedeuten dann für den Betroffenen den Freispruch.
Schweigen erhöht die Verteidigungschancen
Wie so häufig, wenn es um den Führerschein geht, erhöht auch hier das Schweigen wieder die Verteidigungschancen. Denn auf der Straße – vom Polizeibeamten überrumpelt – sind viele erstmal eingeschüchtert und reiten sich durch ihre eigenen Worte ins Schlamassel. Bewahrt man erstmal Ruhe und äußert sich nicht, so kann ein erfahrener Anwalt das Beste aus der verzwickten Situation machen.
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de