Das Verschulden des Fußgängers muss allerdings durch den Autofahrer nachgewiesen werden! Sofern es am Unfallort keine Zeugen gab, dürfte dem Fahrer des PKW ein Nachweis nur schwer gelingen. Als einzige Möglichkeit bleibt in diesem Fall meist die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens. Wenn das Gutachten jedoch nicht zur Aufklärung beitragen kann, bleibt es bei der vollen Haftung von Fahrer und Halter.
Dr. Christian Bock,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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