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Bank und Kapitalmarktrecht: Griechenland-Krise trifft deutsche Anleger

(lifePR) (Berlin, )
Die Griechenland-Krise trifft nun auch deutsche Anleger. Wegen der Wirtschaftskrise in Griechenland ist der Euro in den letzten Monaten stark unter Druck geraten. Besonders gegenüber dem Schweizer Franken hat der Euro stark an Wert verloren. Die Aufwertung des Schweizer Franken jedoch hat direkte Auswirkungen auf zahlreiche Finanzprodukte deutscher Banken.

Besonders betroffen, sind sog. Währungs-Swaps. Als Beispiel können der Cross Currency Swaps (CCS) oder Currency Related Swaps (CRS) genannt werden. Diese wurden in erster Linie von der HypoVereinsbank (UniCredit Bank) vertrieben. Betroffen sind Firmen und Privatanleger.

Bei einem Cross Currency Swap ("Swap", Englisch für Tausch) tauschen Kunde und Bank gegenseitig Zahlungen in unterschiedlichen Währungen aus. Die Bezugsgröße ist dabei ein fiktiver Nominalbetrag. Einige Cross Currency Swaps waren so gestaltet, dass die Bank ihre Zahlungen in Euro erbringen muss, der Kunde dagegen in Schweizer Franken. Wenn der Schweizer Franken im Verhältnis zum Euro also aufwertet, muss der Kunde höhere Zahlungen leisten. Die Marktwerte und Auflösungspreise für solche Produkte verschlechtern sich für den Kunden.

Rechtsanwalt Lederer von Rössner Rechtsanwälten, München, dazu: "Noch verheerender wirkt sich die Stärke des Schweizer Franken auf den sogenannten Currency Related Swap aus."

Bei einem Currency Related Swap schuldet lediglich der Kunde Zahlungen an die Bank, sobald eine bestimmte Kursschwelle im Wechselkurs Euro zu Schweizer Franken erreicht wird. Die Formel zur Berechnung der Zahlungspflichten des Kunden ist dabei so gestaltet, dass tatsächlich in vielen Fällen schon Verluste in Höhe der Bezugsbeträge eingetreten sind. Da die Bezugsbeträge von der Bank wegen eigener Umsatzinteressen entsprechend hoch angesetzt wurden, treten bereits heute Schäden in Millionenhöhe auf.

Die HypoVereinsbank hat bei der Anlageberatung zu Cross Currency Swaps und Currency Related Swaps häufig ihre Beratungspflichten grob vernachlässigt. Eigeninteressen wurden verheimlicht, wichtige Informationen - wie einstrukturierte negative Marktwerte - wurden vorenthalten. Die unbegrenzten Verlustrisiken, die den Kunden ruinieren können, wurden verharmlost oder verschwiegen.

Wegen der dreijährigen, Verjährung ab Vertragsschluss müssen Ansprüche des Kunden dringend geprüft werden. Selbst wenn eine Verjährung schon eingetreten ist, bestehen bei Cross Currency und Currency Related Swaps Möglichkeiten, den Schaden geltend zu machen.

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