Rössner Rechtsanwälte erlebt die Auswirkungen derartiger Vorgehensweisen auf die Kunden bei der Bearbeitung einiger Mandate. Von der HypoVereinsbank wurden beispielsweise in den Jahren 2005 - 2008 sog. Cross Currency Swaps an Privatkunden vertrieben. Bei Swaps handelt es sich um ursprünglich aus dem Unternehmenskundengeschäft stammende Finanzinstrumente, die es einem Unternehmen ermöglichen sollten, die Unternehmensfinanzierung wirtschaftlich von feste auf variable Verzinsung bzw. umgekehrt umzustellen. Die HypoVereinsbank vertrieb Cross Currency Swaps oftmals als Alternative zu einer Geldanlage. Der Kunde solle Festgeld anlegen und könne durch den ergänzenden Cross Currency Swap zusätzliche Erträge generieren. Im Zuge der Swaps wurden dann - gleichsam als wechselseitiger Kredit - Zahlungen in einer Höhe ausgetauscht, die ein Vielfaches des angelegten Festgelds betrugen. Privatkunden, die sich darauf eingelassen haben, berichten von Schäden von mehreren hunderttausend Euro und fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz.
Beleuchtet man die Umstände des Vertriebs derartiger hochriskanter Finanzinstrumente an Privatkunden, offenbaren sich die von Foullong kritisierten Vorgänge. Offenbar hatte die HypoVereinsbank, anders als andere Banken, Swaps in großem Umfang zum Vertrieb an Privatanleger freigegeben. Diese eröffneten für die Bank ein sehr viel größeres Gewinnpotential als beispielsweise ein Festgeld des Kunden, da das Anlagevolumen nicht auf das vorhandene Festgeld beschränkt war. Immer wieder berichten Mandanten Rössner Rechtsanwälte, dass ihnen ehemalige Mitarbeiter der HypoVereinsbank zutrugen, die am Vertrieb beteiligten Mitarbeiter würden bei erfolgsabhängiger Vergütung entsprechend den eigenen hohen Gewinnen der HypoVereinsbank für den Vertrieb von Cross Currency Swaps hohe Boni beziehen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen wegen Cross Currency Swaps gehen Rössner Rechtsanwälte davon aus, dass mehrere tausend Privatanleger von diesen Vertriebsstrukturen der HypoVereinsbank betroffen sind. Legt man weiterhin zugrunde, dass die Betroffenen oftmals Schäden in sechsstelliger Höhe erlitten haben, geht es für die HypoVereinsbank bei dem Vertrieb der Cross Currency Swaps wohl um Beträge im dreistelligen Millionenbereich.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es bei den von ver.di kritisierten Vertriebsvorgaben nicht nur um den Schutz des Arbeitnehmers geht. Es geht um einen bankaufsichtsrechtlichen Missstand. Eine derartige Vertriebsstruktur ist nach Einschätzung von Rössner Rechtsanwälte nicht mit der wertpapierhandelsrechtlichen Pflicht vereinbar, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die die ordnungsgemäße Erbringung der Anlageberatung gewährleisten. Bei derartigen Vertriebsvorgaben ist die BAFIN gefragt.
Eine Mitteilung von Rössner Rechtsanwälte, München (www.roessner.de). Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V. Weitere Informationen unter www.eurojuris.de und www.eurojuris.net