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Bayerische Dr. Seibold Capital GmbH insolvent - Möglichkeiten für Anleger

Spezialgesetzliche Haftung prüfen lassen

(lifePR) (München, )
Mehr als zehn Jahre warb die Dr. Seibold Capital GmbH mit Sitz in Gmund am Tegernsee mit individueller und aktiver Vermögensverwaltung (APV) und der Auflage und Verwaltung von zahlreichen Fonds (Active DSC Opportunity, Active DSC Return, Active Constant Global Profit). Die angebliche Sicherheit und Konstanz bei überdurchschnittlicher Nettorendite von 12 bis 15 Prozent im Jahr überzeugten sowohl private als auch institutionelle Investoren. Der Gesellschaft wurden insgesamt offenbar mehr als EUR 300 Mio. anvertraut.

Spätestens seit dem Jahre 2011 erlebten Investoren jedoch zum Teil die Halbierung ihres Investementvermögens. So etwa mit dem von der Dr. Seibold Capital GmbH gemanagten Mischfonds Active DSC Opportunity (WKN A0YJL4). Genauso verheerend entwickelte sich der erst im Oktober 2012 aufgelegte Active Multiple Strategy (A1J67D), in welchem einige Fonds verschmolzen wurden. Auch hier zeigt sich aktuell ein Wertverlust von über 40 Prozent.

Wie das Magazin Fondsprofesionell meldete, verurteilte das Landgericht München (Az. 14 O 5117/ 12) die Dr. Seibold Capital GmbH schon im September 2012 zur Zahlung von Schadensersatz. Am 17.10.2013 stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dr. Seibold Capital GmbH.

Mit Datum vom 19.12.2013 wurde der sog. "Entschädigungsfall" festgestellt. Diese Feststellung ist dabei Voraussetzung der Eintrittspflicht der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), wonach jeder Anleger der Dr. Seibold Capital GmbH Anspruch auf Erstattung in Höhe von 90 Prozent der Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft hat. Der Höchstbetrag beläuft sich dabei jedoch auf EUR 20.000,00 pro Investor.

Nun stellt sich sowohl für private als auch für institutionelle Investoren sich die Frage, auf welchem Wege diese ihre Rechte gegenüber der EdW und gegenüber den Fondsverantwortlichen wahrnehmen können. Insbesondere Kapitalanlagegesellschaften sowie mittlere und große Kapitalgesellschaften haben dabei zudem keinen Entschädigungsanspruch (§ 3 Abs. 2 EAEG). Schadensersatzansprüche sind gegenüber der Fondsgesellschaft, der Kapitalanlagegesellschaft der einzelnen Fonds sowie gegenüber der Dr. Seibold Capital GmbH als Fondsmanagerin geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Privatanleger, welche einen Betrag von über EUR 20.000,00 investiert haben. Es kommt somit nicht allein die Dr. Seibold Capital GmbH als alleinige Anspruchsgegnerin in Betracht.

Aufgrund der hohen Zahl Geschädigter und dem Umstand, dass zahlreiche Investments über den Betrag von EUR 20.000,00 hinausgingen, ist ein zügiges und konsequentes Vorgehen gegen die Verantwortlichen zu empfehlen. Der Gesetzgeber hat hier zahlreiche spezialgesetzliche Haftungsnormen entwickelt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
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Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

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