Kollision eines Pkw mit einem Fahrrad
Im vorliegenden Fall ereignete sich ein Verkehrsunfall im Februar 2012. Ein Autofahrer befuhr eine innerstädtische Straße und eine damals 20-jährige Fahrradfahrerin fuhr auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Obwohl der Autofahrer Vorfahrt hatte, bog die Fahrradfahrerin in Höhe einer Einmündung links ab, ohne auf den Pkw zu achten. Dabei kam es zu einer Kollision mit dem Pkw. Die Fahrradfahrerin wurde gegen die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geschleudert und erheblich verletzt. Der Autofahrer erlitt einen Schock.
Der Haftpflichtversicherer der Fahrradfahrerin ersetzte dem Pkw-Fahrer die Hälfte seines Schadens. Der Autofahrer klagte daraufhin auf den vollständigen Ersatz seines Schadens sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro. Die Fahrradfahrerin verlangte mit ihrer Widerklage die vollständige Übernahme ihres Schadens von 5.000 Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Die Fahrradfahrerin scheiterte mit ihrer Klage bereits vor dem Landgericht. Das OLG gab dem Autofahrer ebenfalls Recht.
Alleinige Verantwortung
Die Fahrradfahrerin war für den Unfall allein verantwortlich, entschied das OLG. Sie bog unter Missachtung der Vorfahrt des Pkw links ab. Ein Verkehrsverstoß des Autofahrers lag nicht vor. Danach blieb nur die allgemeine Betriebsgefahr des Pkw, die in der Regel zu einem Haftungsanteil von 20 bis 25% führt. Beruht der Unfall aber - wie im zugrundeliegenden Fall - auf einem eindeutigen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln durch einen volljährigen Fahrradfahrer, entfällt auch dieser Haftungsanteil des Autofahrers.
Nach dem Unfall einen Anwalt einschalten!
Nach einem Unfall ist es den Unfallbeteiligten zu empfehlen, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt wird dabei helfen, Ansprüche auf vollumfassenden Schadensersatz mit Erfolg gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.
Frank Brüne
Rechtsanwalt und Steuerberater,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de