Ausgerechnet Italien lebt jetzt den richtigen Umgang bei der Aufklärung der Verantwortlichkeiten vor. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die ermittelnde Finanzpolizei hatten die tatsächliche spekulative und verlustbringende Struktur der empfohlenen Geschäfte schnell erkannt und auf dieser Grundlage ihre Ermittlungen aufgenommen und vorangetrieben. Bereits im Jahr 2008 wurden aufgrund der Vor-gänge in Mailand Vermögenswerte der dort beteiligten Banken in Höhe von € 340 Mio. eingefroren. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde wegen der konkreten Verdachtsmomente jetzt die Anklage gegen die Banken vor dem Gericht in Mailand geprüft und zugelassen.
Anders in Deutschland. Auch hier gilt das Verbot zum Abschluss spekulativer Geschäfte für Städte und Gemeinden. Daraus wird sogar ein Verbot zum Angebot derartiger Geschäfte an Städte und Kommu-nen durch die Banken abgeleitet. In Deutschland werden allerdings nicht die Urheber und die Verpacker der Produkte, sondern die Bürgermeister und Kämmerer wegen angeblicher Zockerei an den Pranger gestellt. Strafanzeigen richten sich nicht gegen die "Erfinder" der hoch komplizierten Produkte und die Verkaufsstrategen, die den wahren Charakter durch geschicktes Produktmarketing verschleiern. Es werden die Personen angegriffen, die im berechtigten Vertrauen auf die gesetzlich vorgeschriebene richtige Beratung durch die Banken die Geschäfte abgeschlossen haben. Die Ermittlungsverfahren in Deutschland richten sich gegen die Personen, die der Täuschung durch die Banken erlegen sind. Sie werden nicht als Opfer, sondern als Täter behandelt.
Wenn der Erwerb der Finanzderivate zur Zinsoptimierung als ein Untreuetatbestand bei Bürgermeistern und Kämmerern angesehen wird, zeigt sich zwangsläufig die Gefährlichkeit der durch die Bank struktu-rierten und angebotenen Produkte. Diejenigen, die die Produkte aus eigenem Gewinnstreben struktu-riert und unter verschleiernden Beschreibungen empfohlen und damit Millionen verdient haben, kom-men ungeschoren davon. Den Schaden trägt der Steuerzahler. Die Opfer der falschen Beratung werden strafrechtlich verfolgt.
Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass mittlerweile kaum mehr ein Kraut gegen die Marktmacht der Banken gewachsen ist. Selbst die Politik erkennt mittlerweile ihre Machtlosigkeit gegenüber dem von der Realität völlig losgelösten Finanzmarkt.
Mitgeteilt von Rössner Rechtsanwälte.
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