Betroffene Anleger können in dieser Situation nach Auffassung des BGH ihr eingesetztes Kapital komplett zurückverlangen. Dabei müssen keine Abstriche gemacht werden, selbst wenn die vermeintliche Anlage bei ordnungsgemäßen Geschäften Verluste erzielt hätte. Durch den Betrug im Schneeballsystem seien Anleger schließlich um ihre Teilhabe an der Anlage und damit auch um Gewinnchancen gebracht worden. Daher müssten sie jetzt auch nicht für einen Verlust einstehen, der hypothetisch erzielt worden wäre.
Thomas Kreyenkötter
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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