Seit dem 8. Juni 2015 ist die Cashcloud AG im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Bereits nach nur 17 Tagen hat die Deutsche Börse den Handel mit den Aktien der Cashcloud AG gestoppt. Am 30. Juni 2015 wurde das Papier zum ersten Mal auf unbestimmte Zeit vom Handel ausgesetzt. Zuvor wurden Tausende von Privatanlegern mit E-Mail-Empfehlungen zum Kauf animiert. Offiziell begründete die Frankfurter Böse die Aussetzung vom Handel damit, dass „der ordnungsgemäße Börsenhandel zurzeit nicht gewährleistet sei.“ Am 30. Juli 2015 wurde der Handel mit den Aktien von Cashcloud kurzzeitig bis zum 22. Oktober 2015 wieder aufgenommen. Am 22. Oktober folgte die nächste Aussetzung vom Handel, mit der gleichen Begründung wie bereits bei der ersten Aussetzung. Seit dem 23. November 2015 wird die Cashcloud Aktie nun wieder gehandelt. Seit ihrer Zulassung zur Frankfurter Börse gleicht die Kursentwicklung einer Achterbahnfahrt.
Die Kaufempfehlung für die Aktien der Cashcloud AG stammte mehrheitlich von der Ultimo Media LP, einer Gesellschaft mit Sitz in Riga, Lettland, mit fragwürdigem Hintergrund. Die Ultimo Media LP dürfte bei der Kaufempfehlung nicht primär die Interessen der Aktionäre im Blick gehabt haben, sondern im Wesentlichen ihre eigenen. So war bzw. ist die Ultimo Media LP selbst Inhaber der empfohlenen Aktien der Cashcloud AG.
Der Gründer der Cashcloud AG, Herr Donhuysen, ist ebenfalls kein Unbekannter. Herr Donhuysen war Gründer des Emissionshauses Canada Gold Trust, das mit den Fonds Canada Gold Trust I, II und III in jüngster Zeit bereits eher für negative Schlagzeilen sorgte. Des Weiteren ist Herr Donhuysen seit 2014 über seine Firma Leo Equity Invest Inhaber der Fondsgesellschaften der Euro Grundinvest Gruppe. Rössner Rechtsanwälte hat über die „Machenschaften“ in den diversen Fondsgesellschaften der EGI Gruppe bereits berichtet. Für vertretenen Anleger der EGI 15 konnten bereits mehrfach vor dem Landgericht München I erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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