Die bereits für den 08.02. vorgesehene Verkündung einer Entscheidung ist allerdings kurzfristig auf den 22.03.2011 verlegt worden. Gründe dafür hat der BGH nicht genannt. Möglicherweise soll die bereits vorbereitete Presseerklärung des BGH vor dem Hintergrund der von dem Rechtsanwalt der Bank heraufbeschworenen Finanzkrise modifiziert werden.
Neben einer Verurteilung der Bank zum Schadensersatz scheint auch eine Zurückverweisung an das OLG Frankfurt/a.M. möglich. Diese Alternative hatte der BGH im Laufe der Verhandlung ausdrücklich formuliert. Bei einer derartigen Zurückverweisung werden regelmäßig vom BGH Vorgaben für die neuerliche Behandlung durch das OLG formuliert.
„Bereits die klaren Festlegungen in der mündlichen Verhandlung sind ein wichtiger Erfolg für unseren Mandanten. Eine Signalwirkung für eine Reihe gleichgelagerter Fälle wird aber erst von einem Urteil ausgehen“, so Rechtsanwalt Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte München. „Wenn der BGH unserer Argumentation folgt, lösen wir natürlich keine neue Finanzkrise aus. Vielmehr wird deutlich, dass der BGH die intransparente Struktur derartiger Finanzprodukte erkannt hat und den Kunden davor schützen will“, so Weck weiter.
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