Der Swap an sich stellt bereits ein risikoreiches Investment dar, Der LCI-Swap wurde als reines Spekulationsprodukt entwickelt. Die Anlagestrategie ist extrem komplex, so dass ein Deckungsgeschäft nicht realistisch ist. Ein Risiko, das nicht einschätzbar ist, kann auch nicht abgedeckenwerden. Rechtsanwalt Lederer aus der Kanzlei Rössner in München dazu: "Es handelt sich um eine Kreditspekulation "durch die Hintertür". Der Kunde nimmt sozusagen einen fiktiven Kredit in Höhe des Bezugsbetrages, in der Regel ca. € 1 Mio., auf und investiert dieses Fremdkapital in die Anlagestrategie des LCI."
Die LCI - Anlagestrategie ist hoch kompliziert. Zunächst besteht der LCI Index aus den 6 Rohstoffen, nämlich Rohöl, Heizöl, Aluminium, Gold, Weizen und Mais. Diese Rohstoffe werden in "fiktiven Mengen", gekauft und verkauft. Käufe und Verkäufe beruhen auf rein technische Signale. Bei der überwiegend vertriebenen Version der sogenannten "Mean Reversion" (MR) werden diese Signale als "Abweichung vom langfristigen Durchschnittspreis" definiert. So sollen verhältnismäßig günstige Rohstoffe gekauft und teure verkauft werden.
Faktisch liefert sich der Kunde dieser Anlagestrategie aus, ohne die komplexen Abläufe nachvollziehen zu können. Die Deutsche Bank ist Herausgeber des Index, könnte somit zu Lasten des Kunden in die Indexberechnung eingreifen. Jedenfalls hat die Bank den "strukturierter Swap mit Koppelung an den Deutsche Bank Liquid Commodity Index Mean Reversion Plus Excess Return" bewusst so strukturiert, dass er einen "anfänglichen negativen Marktwert" hatte. Der anfängliche negative Marktwert ist der Wert, der die Einschätzung des Risikos auf dem Markt für das Produkt darstellt. Wenn dieser Wert negativ ist, bedeutet dies, dass die Einschätzung des Risikos für die Bank geringer eingeschätzt wird als für die Bank. Deshalb lässt sich dieses Risiko gut an Dritte, einem sog. Hedgingpartner, sehr gut verkaufen.
Mit Urteil vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10 - geklagt hatte das von Rössner Rechtsanwälte vertretene Unternehmen Ille GmbH) wurde vom BGH festgestellt, dass einstrukturierte anfängliche negative Marktwerte dem Kunden bei der Anlageberatung zu offenbaren sind. So könne der Kunde den verdeckten Interessenskonflikt der Bank erkennen. Lederer kommentiert: "Unterlässt die Bank diese Offenlegung, kann sie auf Schadensersatz verklagt werden". Für Altfälle ist dabei eine dreijährige Verjährung zu beachten.
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