Der Kläger hatte durch ein finanzmathematisches Privatgutachten darstellen können, dass die Anleihe bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs nur einen Wert von 86% hatte. Die Deutsche Bank hatte das bestritten. Sollte nun das gerichtliche Gutachten zum gleichen Schluss wie das Privatgutachten gelangen, könnte das weitreichende Folgen für die Deutsche Bank haben.
Insgesamt hat die Deutsche Bank verschiedene Tranchen Hybrid-Anleihen in einem Volumen von 6 Mrd. Euro aufgelegt – es geht also, nach aktuellem Privatgutachten, insgesamt potentiell um einen Schaden von über 800 Mio Euro ausschließlich im Bereich der Hybrid-Anleihen. Sollte der Klage auf der Grund der fehlerhaften Bepreisung stattgegeben werden und weitere Anleger auf dieser Grundlage klagen, droht für die Deutsche Bank möglicherweise sogar die Rückabwicklung aller Hybrid-Anleihen.
Hybrid-Anleihen zeichnen sich durch ihren Eigenkapitalcharakter und ihre lange, möglicherweise sogar unendliche Laufzeit aus. Durch einen Aufschlag von lediglich ca. 2% neben den üblichen Zinsen, soll der Emittent für das erhöhte Risiko (bis zum Totalverlust möglich) entschädigt werden.
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