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Deutsche Bank: Schäden durch neue Swap-Generation

Die Serie von Verurteilungen setzt sich fort

(lifePR) (München, )
Nachdem die Deutsche Bank bereits mit dem von ihr verkauften Spread Ladder Swap an mittelständische Unternehmen ins Kreuzfeuer geraten war und in einem Aufsehen erregenden Prozeß vom Bundesgerichtshof am 22.03.2011 verurteilt wurde, wiederholt sich das Desaster jetzt mit vermögenden Privatkunden aus dem sog. Private Wealth Management.

Am 18.01.2012 (Az. 3 O 270/11) wurde die Deutsche Bank durch das LG Wuppertal zur Zahlung von 100% Schadensersatz aus einem Swap verurteilt. Konkret ging es um die nächste toxische Swap-Generation der Deutschen Bank, dem sogenannten "Long Short Momentum (LSM) Swap".

Die Deutsche Bank wurde konkret verurteilt, bereits geleistete Zahlungen zurückzugewähren und den Kläger von allen weiteren Zahlungen auf den Swap freizustellen. Weiterhin sind zukünftige Schäden, die durch den Abschluss des Swap entstehen können, von der Deutschen Bank zu tragen.

Als Begründung berief sich das Gericht auf das Swap-Urteil des BGH vom 22.03.2011 und übertrug die Grundsätze des Urteils auch auf indexbezogene Swaps mit begrenztem Verlustrisiko. Insbesondere über den anfänglichen negativen Marktwert (hier in Höhe von etwa 4% des Nominalbetrages) war nicht aufgeklärt worden.

Genau betrachtet ist der LSM Swap - ebenso wie der Spread Ladder Swap - ein Derivat der höchsten Risikoklasse. Der LSM Swap wurde von der Deutschen Bank durch Standardberechnungsmodelle strukturiert. Er hat einen volatilen Basiswert, Hebelwirkungen und kumulierte Risiken (Kennzeichen für ein Derivat höchster Risikoklasse). Durch die verschiedenen frei einstrukturierten Elemente entstand für den Swap eine Risikostruktur, die mit einfachen Hilfsmitteln wie historischen Charts oder Szenariorechnungen unter den vorgegebenen Bedingungen für Privatanleger nicht erfassbar waren. In den LSM Swap hat die Deutsche Bank - wie bei anderen Swaps auch - einen sogenannten "anfänglichen negativen Marktwert" einstrukturiert. Der anfängliche negative Marktwert ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Kennzeichen für den schwerwiegenden Interessenkonfliktes der Deutschen Bank.

Das Urteil des LG Wuppertal hat darüber hinaus eine besondere Brisanz. Die Deutsche Bank hatte ihre Kunden in den Präsentationen zum LSM Swap über den tatsächlichen Berechnungszeitraum des LSM Index aktiv getäuscht. So wird in den schriftlichen Unterlagen behauptet, dass der Index bereits seit Juli 1995 berechnet werde. Vor diesem Hintergrund wurde in der Präsentation behauptet, es gäbe keine Kunden, die Verluste erlitten hätten . Tatsächlich wird der LSM Index erst seit März 2007 berechnet. Bei den Indexwerten zwischen Juli 1995 und März 2007 handelte es sich um fiktive Rückrechnungen, die erst nach dem März 2007 erstellt wurden. Diese Täuschung diente dazu, den Kunden eine historisch gesicherte Performance-Erfahrung vorzuspiegeln. Die Kunden wurden arglistig getäuscht und das tatsächliche Risiko des Swap verharmlost.

Rechtsanwältin Sarah Mahler (Rössner Rechtsanwälte, München) dazu: "Der LSM-Swap ist ein Nachfolgeprodukt des im März 2011 vor dem BGH verhandelten Spread Ladder Swap. Ebenso wie der Harvest Swap der Deutschen Bank (auch ein Folgeprodukt) wird durch die Beschreibung des Swaps den Anlegern der Eindruck vermittelt, er könne die Funktionsweise und das Risiko des Produktes einschätzen. Das Gegenteil ist der Fall. Denn den Produkten fehlt es an der nötigen Transparenz. Der Kunde verfügt nicht über dasselbe Wissen wie die Bank, die bei dieser Art der Spekulation die Gegenpartei des Kunden wird. Dies ist das vorsätzliche Ausnutzen einer Wissensasymmetrie zu Lasten des Bankkunden."

Weitere Informationen zum Long Short Momentum-Swap oder andere strukturierte Finanzderivate erhalten Sie bei:

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4,
81925 München
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