In dem Rechtsstreit war ein finanzmathematisches Gutachten vorgelegt worden, in dem ein grobes Ungleichgewicht der getauschten Optionen belegt wurde. Die Deutsche Bank allerdings hatte die Geschäftsstrategie beim Tausch der Optionen als prämienneutral bezeichnet. Das Landgericht Frankfurt zog allerdings nicht die falsche Darstellung in seinem Urteil als Grundlage heran, sondern stützte das Urteil auf eine unterlassene Warnung bei dem durch neue Abschlüsse immer größer werdenden Risiko.
„Besonders brisant sind die im Urteil getroffenen Feststellungen zu den von der Deutschen Bank vorgelegten Beratungsnotizen“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, der den Reiseveranstalter vor dem Landgericht vertreten hat. Das Gericht ging davon aus, dass diese internen Aufzeichnungen nachträglich erstellt oder zumindest nachträglich bearbeitet wurden. Bezeichnenderweise hatte die Deutsche Bank sich auch der gerichtlich angeordneten Vorlage von Telefonaufzeichnungen widersetzt.
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