Das Besondere: Dienstordnungsangestellte befinden sich formal zwar in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen mit ihrem Arbeitgeber, ihre Dienstordnungen sehen aber regelmäßig vor, dass für sie die jeweiligen für Beamte geltenden Grundsätze maßgeblich sind - also das Beamtenrecht für sie anwendbar ist.
Streit um Beförderung, Beihilfe oder Pension vor zivilen Arbeitsgerichten möglich
Durch diesen Umstand wird eine Reihe an Konfliktpunkten, die sonst nur zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn zum Tragen kommen können, auch für diese Art des Angestelltenverhältnisses eröffnet.
Gerade bei der Frage der Beförderung zum Beispiel müssen die Arbeitgeber der Dienstordnungsangestellten sich besonderen formalen Anforderungen unterwerfen. So müssen sie zum Beispiel Konkurrentenmitteilungen versenden und bis zur endgültigen Besetzung der Stelle bestimmte Zeiträume einhalten.
Geschieht dies nicht und kommt es zum Streit, ist es wichtig, dass sich ein Anwaltsteam mit entsprechender Expertise um die Angelegenheit kümmert. Und das aus wichtigem Grund: Sowohl das Arbeits- als auch das Verwaltungsrecht sind in der Regel weit voneinander entfernte Rechtsgebiete ohne ein hohes Maß an wechselseitigem Bezug. Im Spezialfall von Dienstordnungsangestellten aber werden diese Spezialgebiete miteinander vermischt, weil der Arbeitsrechtsanwalt dort aber dann vor dem Arbeitsgericht auftreten und prozessual tätig werden muss, während er beamtenrechtliche Fragestellungen zu klären hat.
Fachanwaltliches Know-How im Team
Dienstordnungsangestellte haben also nicht nur in arbeitsrechtlicher Sicht eine Sonderstellung inne, sondern müssen auch in Streitfällen besonders Ausschau nach qualifizierten Anwälten halten, welche die geforderten Spezialgebiete vertreten.
Florian Hupperts
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Beamtenrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de