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Eingebettete Derivate (embedded derivatives) vor Gericht

Dexia Kommunalbank Deutschland AG auf Schadensersatz verklagt

(lifePR) (München, )
Banken haben privaten Unternehmen, aber auch Kommunen in der Vergangenheit nicht nur freistehende, sondern auch sogenannte eingebettete Derivate (embedded derivatives) empfohlen. Diese sollten der "Optimierung ihrer Finanzierungen" dienen. Im Gegensatz zu den für viele Betroffene schon nicht einfach nachvollziehbaren freistehenden Derivaten sind eingebettete Derivate oftmals noch um ein Vielfaches intransparenter und komplexer. Insbesondere gilt dies für in Darlehen eingebettete Derivate. Hier wurde den Betroffenen oft schon nicht offen gelegt, dass das Darlehen ein solches Derivat enthielt. Es wurde von einem "strukturierten Darlehen" oder schlicht einer "optimierten Finanzierung" gesprochen. Dieser Wortgebrauch verharmloste bewusst die Produkte. Dem Betroffenen wurde eine solche Strukturierung als Darlehen und nicht als Kombination aus Darlehen und Derivat empfohlen. Unerfahrene Kunden konnten sich so kein vollständiges Bild von den Risiken machen, die das Produkt enthielt. Eine eigenverantwortliche Vertragsentscheidung konnte nicht getroffen werden. Hinzu kam, dass die eingebetteten Derivate häufig nicht den geringsten Bezug zum Darlehen aufwiesen. Sie stellten schlicht isolierte Wetten auf beliebige Finanzparameter dar. Einziger Zweck: Reduzierung des Darlehenszinses gegen die Übernahme erheblicher, teilweise unbegrenzter Verlustrisiken. Viele dieser eingebetteten Derivate zeigten ihre enormen Risiken in der Finanzkrise. Die Betroffenen erlitten hohe Schäden. Sie stehen nunmehr vor der Frage, wer die Verantwortung für die Empfehlung dieser Derivate zu tragen hat.

Genau mit dieser Frage hatte sich am 11.11.2014 das Landgericht Berlin im bundesweit ersten Verfahren zu in Darlehen eingebetteten Derivaten zu befassen. Geklagt hatte die Dexia Kommunalbank Deutschland AG gegen eine größere süddeutsche Kommune. Diese hatte sich geweigert, das strukturierte Darlehen weiter zu bedienen. Stattdessen hatte sie ihrerseits auf Schadensersatz geklagt. Zudem wurde die Feststellung begehrt, dass das Darlehen aufgrund des unfairen eingebetteten Derivats sittenwidrig sei.

In der mündlichen Verhandlung machten die Richter deutlich, dass sie nach ihrer vorläufigen Rechtsauffassung jedenfalls von Informationspflichtverletzungen der Bank ausgingen. So habe das eingebettete Derivat ein stark asymmetrisches Chancen-/Risikoprofil zulasten der Kommune aufgewiesen. Zudem sei es bereits mit einem Nachteil zulasten der Kommune gestartet und habe anfänglich einen negativen Marktwert aufgewiesen. Zwar hatte das Gericht noch keine abschließende Meinung dazu, ob auch bei eingebetteten Derivaten über den anfänglichen Marktwert des Derivats aufgeklärt werden müsse, wie es der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2011 für freistehende Derivate entschieden hatte. Insgesamt weise das eingebettete Derivat allerdings zahlreiche komplexe und für die Kommune problematische Elemente auf. Insoweit sei eine eingehende Information durch die Bank geschuldet gewesen. Diese eingehende Information hielt das Gericht für nicht gegeben. Ob daneben auch von einer Sittenwidrigkeit des Darlehens ausgegangen werden könne, ließ das Gericht offen. Dies müsse durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden, wenn die Kommune den Vorwurf der Sittenwidrigkeit weiter aufrechterhalte. Dazu hat die Kommune Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Im Dezember dieses Jahres soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann bestimmt das Gericht, ob die Frage der Sittenwidrigkeit gutachterlich zu ermitteln ist oder es alleine über die Frage der Informationspflichtverletzung zu befinden hat.

In Kürze wird das Landgericht Berlin, allerdings durch andere Richter, auch über die Ansprüche zweiter weiterer betroffener Kommunen hinsichtlich eingebetteter Derivate befinden. Auch hier war die Dexia Kommunalbank Deutschland AG aktiv. Es bleibt also weiter spannend. Das letzte Wort dürfte nach den Prozessen vor dem Landgericht Berlin ohnehin nicht gesprochen sein. Es steht zu erwarten, dass die im jeweiligen Rechtsstreit unterlegen Partei in die Berufung geht und sodann möglicherweise in die Revision bis zum Bundesgerichtshof zieht.

Für Anfragen und weitere Informationen stehen bei der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Jäger und János Morlin zur Verfügung.

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerkes Eurojuris Deutschland e.V.

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