Gute Nachrichten für Arbeitgeber aus dem Technologie-Bereich: Die Einstellung von Ausländern als Leiharbeitnehmer ist nun möglich, wenn es sich um hochqualifizierte Fachkräfte handelt. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit in ihren aktuellen Durchführungsanweisungen zum Aufenthaltsgesetz klargestellt.
Die Möglichkeit, ausländische Fachkräfte im Wege von Arbeitnehmerüberlassung einzustellen, war auch bisher gegeben. Allerdings scheiterte die kurzfristige Einstellung benötigter Fachkräfte aus dem Ausland häufig an überlangen Verfahrensdauern oder an der mangelnden Sachkenntnis des zuständigen Behördenpersonals. Jetzt ist diese Frage in den internen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur geklärt worden. Den Unternehmen ist damit enorm geholfen. Beispielsweise kann ein Maschinenbauer oder IT-Unternehmen nun kurzfristigen seinen Bedarf an Fachkräften viel flexibler decken. Hochqualifiziert im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind vor allem Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, deren Monatsgehalt sich in 2011 auf mindestens 5.500 € (West) bzw. 4.800 € (Ost) beläuft.
Weitere Fragen beantwortet:
Ralph Krieg
Rechtsanwalt
Buchwald Rechtsanwälte
Würmtalstraße 95
81375 München
Tel.: 089 / 350603-0
Fax: 089 / 350603-17
www.ra-bgg.de
Die Kanzlei Buchwald ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.