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Fahrverbot: Hilfe für Berufskraftfahrer!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ist der Führerschein weg, kann das nicht nur private, sondern vor allem auch ganz erhebliche berufliche Konsequenzen haben. Ist der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, kann die Wirkung eines Fahrverbots noch einschneidender sein.

Hoffnung bei Fahrverboten

Zumindest im Fall der Verhängung eines Fahrverbotes besteht Hoffnung für Betroffene. Wurde ein Fahrverbot - also das zeitweise Verbot ein Fahrzeug zu führen im Gegensatz zum vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis - verhängt, so kann es unter bestimmten Voraussetzungen unverhältnismäßig sein, wenn dieses auch die berufliche Nutzung des Fahrzeugs erfasst.

Im zugrundeliegenden Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2007, Az. IV - 2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III) hatte ein Feuerwehrmann Rechtsmittel gegen ein gegen ihn einmonatiges verhängtes Fahrverbot eingelegt.

Absolute Fahrverbote können unzulässig sein

Das OLG Düsseldorf kam dem Begehren des Feuerwehrmanns teilweise entgegen. Es urteilte dass ein absolutes - sich auch auf den beruflichen Kreis auswirkendes Fahrverbot unverhältnismäßig sein kann. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit müssten solchen Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen werden, die beruflich genutzt werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn der vorgeworfenen Verkehrsverstoß auf einer Privatfahrt begangen worden ist. Der "Denkzetteleffekt" eines Fahrverbots könne jedenfalls auch mit einem beschränkten Fahrverbot erreicht werden.

Rat für Betroffene

Auch wenn hier natürlich nur der konkrete Fall des Feuerwehrmannes entschieden wurde, ist die Entscheidung durchaus auch auf andere Berufsgruppen übertragbar. Voraussetzung ist jedoch in der Regel, dass der Verstoß bei privater Nutzung erfolgte und sich die begehrte Ausnahme auf berufliche Fahrten bezieht. Also insbesondere Berufskraftfahrer sollten sich im Falle eines drohenden Fahrverbotes unbedingt anwaltlich beraten lassen um schlimmeres zu vermeiden.
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