Bei Annullierung des Fluges:
Die Fluggesellschaft muss nach Möglichkeit Umbuchungen zu anderen Anbietern vornehmen. Sie kann auch einen alternativen Abflug von einem nahegelegenen Flughafen ermöglichen oder die Reise ersatzweise mit Bus und Bahn stattfinden lassen. Reisende, die keinen Ersatzflug in Anspruch nehmen möchten, können innerhalb von sieben Tagen den Kaufpreis für ihr Flugticket zurückfordern.
Bei Verspätungen:
Auch wenn der Flug zwar nicht ausfällt, sich aber um mindestens fünf Stunden verspätet, können Reisende ohne Mehrkosten vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen. Während der Wartezeit muss die Fluggesellschaft – falls es erforderlich ist – den Reisenden eine kostenlose Betreuung gewähren. Dies umfasst einerseits Mahlzeiten und Erfrischungen, aber auch zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails. Fluggäste, die auf einen Ersatzflug warten, haben den gleichen Betreuungsanspruch.
Die aufgezählten Rechte gelten für Flugpassagiere in der Europäischen Union (EU). Wer sich nicht sicher ist, ob seine eigenen Rechte ausreichend berücksichtigt wurden, oder wer Beratung für eine Reise außerhalb der EU wünscht, kann sich anwaltlich beraten lassen.
Dr. Christian Bock,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.rsw-beratung.de/