Angeklagte erhält Führerschein zurück
Im konkreten Fall touchierte eine Fahrerin einen Opel Astra und verursachte einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Die Fahrerin beging Fahrerflucht, konnte aber von der Polizei ermittelt werden und landete deswegen vor dem Amtsgericht Landshut. Dieses sah die bisherige Grenze von 1.300 Euro an und nahm der Angeklagten den Führerschein ab. Diese wehrte sich jedoch und ging in die nächste Instanz – vor das LG. Hier bekam die Angeklagte Recht und ihren Führerschein zurück. Sie wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Zur Begründung führten die Richter aus, dass infolge der erheblich gestiegenen Fahrzeugreparaturkosten und der neuen Fahrzeugkonstruktionen für einen Laien nicht immer sofort erkennbar ist, ob es sich bei einem Unfallschaden um einen bedeutenden Fremdschaden handelt oder nicht. Die bisherige Grenze sei nicht mehr angemessen.
Verteidigungschancen bei Fahrerflucht gestiegen
Die Entscheidung des LG zeigt, dass Fahrerflucht nicht per se einen Führerscheinentzug zur Folge haben muss. Vielmehr können sich Angeklagte auf die Entscheidung berufen und somit den Führerscheinentzug verhindern. Aus anwaltlicher Sicht ist die Anhebung der Wertgrenze längst überfällig gewesen und daher zu begrüßen, da die bisherige Wertgrenze mittlerweile zehn Jahre alt ist. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die neuerliche Rechtsprechung durchsetzt. Droht Beschuldigten bei einer Fahrerflucht der Führerscheinentzug, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um die Fahrerlaubnis behalten zu können.
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de