Aber was ist, wenn zum Beispiel ein Haus oder ein Auto finanziert wird oder monatliche Zahlungen erbracht werden müssen, der Arbeitgeber das Gehalt jedoch zu spät zahlt? Kann man dem Hausbesitzer dann noch einen Vorwurf machen? Schließlich werden die Tilgungsraten nicht durch sein eigenes Fehlverhalten versäumt, sondern durch das seines Arbeitgebers. Passiert eine verspätete Zahlung öfter, kann es sogar zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Mainz.
Haus wurde unter Wert zwangsversteigert: Arbeitgeber haftet bei unpünktlicher Lohnzahlung
Ein Ehepaar nahm ein Darlehen auf, um eine Immobilie finanzieren zu können. Jahrelang zahlten sie den geforderten Betrag pünktlich und zuverlässig. Doch dann konnte das Paar 2012 die Rückzahlungen nicht mehr fristgemäß leisten, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlte. Infolgedessen kündigte die Bank das Darlehen und versteigerte das Haus zwangsweise. Das Problem dabei: Das Haus hat einen Wert von rund 140.000,- €, wurde aber lediglich für 70.000,- € verkauft.
Das Ehepaar wollte sich damit nicht zufrieden geben und wehrte sich: Der Arbeitgeber des Mannes habe nie pünktlich und regelmäßig Lohn gezahlt. Somit hätten sie gar nicht die Möglichkeit gehabt, das Darlehen zu den vereinbarten Terminen zu begleichen. Deswegen forderten sie Schadensersatz vom Arbeitgeber in Höhe der Differenz des eigentlichen Werts der Immobilie und der ersteigerten Summe (70.000- €), sowie der Kosten, die ihnen durch die Zwangsversteigerung entstanden sind.
Das sah der Arbeitgeber nicht ein: Seinem Unternehmen gehe es zur Zeit nicht gut und deswegen komme es teilweise zu verzögerten Lohnzahlungen. Dies sei jedoch schon mehrfach der Fall gewesen, sodass der Arbeitnehmer hätte Vorbereitungen treffen sollen – wie zum Beispiel durch Sparen. Als Arbeitgeber sei er schließlich für die privaten Probleme seines Arbeitnehmers nicht verantwortlich.
LAG: Pünktliche Lohnzahlung ist alleiniges Risiko des Arbeitgebers
Das LAG stellte sich auf die Seite des Arbeitnehmers und verpflichtete den Arbeitgeber zur Schadensersatzzahlung. Die pünktliche Lohnzahlung sei Pflicht des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer müsse seinen Darlehensvertrag nicht so ausrichten, dass dieser auch bei Ausbleiben der Lohnzahlung getilgt werden könne oder etwaige vorherige Ansparungen anstellen. Dabei sei auch irrelevant, dass das Ehepaar sowieso in schlechten finanziellen Verhältnissen lebe, eine Überschuldung lag jedenfalls nicht vor. Nur die verspätete Lohnzahlung habe zur Kündigung des Darlehens und der Zwangsversteigerung geführt.
Arbeitnehmer, die von verspäteten Lohnzahlungen betroffen sind, sollten sich wehren. Es ist nicht notwendig, dass Angestellte soviel sparen, dass ihr eigener notwendiger Lebensunterhalt gefährdet wird, um ein Darlehen auch im Falle der verspäteten Lohnzahlung abzubezahlen. In diesen Fällen macht sich der Arbeitgeber nämlich schadensersatzpflichtig.
Dirk Möller
Rechtsanwalt,
www.gks-rechtsanwaelte.de