Genau eine solche "Sammelklage" bereitet Rössner Rechtsanwälte im Falle des EGI-Fonds 18 vor. Der Vorteil für die Anleger besteht in der quotalen Teilung der anfallenden Kosten. Das bedeutet, dass es für den einzelnen Anleger günstiger wird. Da der Geltendmachung der Ansprüche die jeweils gleichen Prospekte mit den gleichen unzutreffenden Aussagen zugrunde liegen, ist hier eine gemeinsame Geltendmachung möglich. Die Ansatzpunkte sind:
- Falsche Darstellung der Bestandsimmobilien
- Verschleierung der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen
- Unzutreffende Darstellung der Geeignetheit der beteiligten Personen
- Verdacht des Betriebes eines Schneeballsystems
Für Interessenten an der Sammelklage und Fragen zum Verfahren stehen wir zur Verfügung.
Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
E-Mail: buchmann@roessner.de
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.