Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 560559

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Gericht lässt privates Dash-Cam-Video als Beweismittel zu

Autounfall war nur mit den Aufnahmen der Minikamera zu klären

(lifePR) (Berlin, )
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg krempelt die Beweisfindung in vielen Verkehrssachen um.Denn Dash-Cams, also kleine, ins Auto eingebaute Kameras, die das Verkehrsgeschehen um den Benutzer herum filmen, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Unfallaufklärung beitragen. In vergangenen Urteilen hatten Richter immer wieder ein Beweisverwertungsverbot gegen diese speziellen Kamera-Aufzeichnungen verhängt. Die Begründungen reichen vom Datenschutz über das Recht am eigenen Bild bis hin zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Bei Aussage gegen Aussage: Nur Dash-Cam kann Aufklärung bringen!
Anders das Amtsgericht Nürnberg (AG) in einem aktuellen Urteil: Zwei Fahrzeuge kollidierten an einer Kreuzung. Die Aussagen widersprachen sich, denn beide Fahrer behaupteten, dass jeweils der andere unvorsichtig die Spur gewechselt hat – es stand also Aussage gegen Aussage. Es wurden Zeugen befragt, der Unfallhergang rekonstruiert, doch alles ohne Erfolg.

Einer der Unfallbeteiligten hatte jedoch eine Dash-Cam in seinem Auto installiert und kämpfte dafür, deren Videoaufnahmen als Beweismittel aufführen zu dürfen, denn damit könne er die Rechtmäßigkeit seines Schadenersatzanspruchs bewiesen. Wie soll es anders sein: Der andere wehrte sich strikt gegen die Zulässigkeit des Beweismittels, schließlich gehe es um den Schutz seiner Daten und sein Recht am eigenen Bild.

Minikamera als einziger Ausweg zur Klärung der Schuldfrage zugelassen
Das AG Nürnberg traf hier eine nicht zu erwartende Entscheidung: Eine Dash-Cam sei als Beweismittel zulässig, wenn sie tatsächlich der einzige Ausweg ist, um die Schuldfrage der Kollision zu klären. Denn in diesem Fall hatte das Gericht gar keine andere Möglichkeit, den Fall zu lösen. Der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners und anderer gefilmter Verkehrsteilnehmer seien hinter das Interesse des Dash-Cam-Benutzers, seine Unschuld darzulegen, zurückzustellen. Die Videoaufnahmen wurden zugelassen, denn damit wurde auch dem Gericht ein neutraler Beweis geliefert, der den wirklichen Sachverhalt ans Licht brachte.

Nachdem zuvor die Verwertung von Dash-Cam-Videoaufnahmen meist untersagt wurde, entschied das AG Nürnberg jetzt zugunsten der Verwender. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte auch in abweichenden Fällen die Aufnahmen, welche die Rekonstruktion des Unfallhergangs enorm erleichtern, in Zukunft zulassen werden.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.