Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 533887

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Thomas Rinne +49 69 92034790
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Gerichtsstandsvereinbarungen wichtiger denn je

(lifePR) (Berlin, )
In den meisten Vertragsverhandlungen wird der Klausel zum Gerichtsstand kaum oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dies liegt sicher daran, daß der unmittelbare Nutzen solcher Klauseln nicht erkennbar ist. Doch tatsächlich ist die Frage, vor welchem Gericht ein Streit zwischen den Parteien entschieden werden muss, nicht selten von prozessentscheidender Bedeutung. Dies gilt besonders bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen. Denn bei der Prozessführung macht es insbesondere für die Dauer und die Kosten eines Verfahrens einen Unterschied, ob ein deutsches Unternehmen z.B. in Madrid oder Frankfurt verklagt werden kann.

Die gerichtliche Zuständigkeit ist seit dem 10.01.2015 in der sog. Brüssel Ia-Verordnung geregelt; sie regelt einheitliche Anknüpfungspunkte für die Ermittlung des Gerichtsstands in der Europäischen Union. Diese neue Verordnung sieht ebenso wie ihre Vorgänger die ausdrückliche Wahl eines Gerichtsstands vor und hiervon sollten die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages unbedingt Gebrauch machen.

Gewiefte Anwälte rieten in der Vergangenheit ihren Mandanten, die befürchteten demnächst verklagt zu werden, vor einem unzuständigen Gericht im anderen Land eine sog. negative Feststellungsklage einzureichen. Dass diese als unzulässig abgewiesen wird war dabei einkalkuliert, allerdings konnte man darauf setzen, dass eine solche Klageabweisung in manchen Ländern wie z.B. Italien bis zu mehreren Jahren dauern konnte. Und während dieser Zeit konnte der Gegner keine Klage in Deutschland erheben - wegen der Verbots der doppelten Rechtshängigkeit. Gegen diesen Trick hilft heute die Gerichtsstandsvereinbarung mehr denn je, denn nach dem neuen Recht muss das zuerst angerufene Gericht das Verfahren aussetzen, wenn die zweite Klage vor dem vertraglich vereinbarten Gerichtsstand erhoben wird. Wer eine Gerichtsstandsvereinbarung trifft, ist also eindeutig im Vorteil.

Dr. Thomas Rinne ist als deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado auch über die persönliche Homepage www.dr-thomas-rinne.de erreichbar. Hier gibt es neben deutschen und internationalen Wirtschafts-News auch zahlreiche Informationen in spanischer und englischer Sprache.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage Dr. Thomas Rinne

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.