Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 498847

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 89 9989220
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Geschädigte des Wurstkartells

Chancen für Groß- und Einzelhandel

(lifePR) (München/Berlin, )
Die am 15.7.2014 veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamts informiert darüber, dass gegen 21 Wursthersteller insgesamt 338 Mio Euro Geldbußen verhängt wurden. Die Liste der beteiligten Unternehmen reicht von Bell (vormals Abraham/Zimbo) bis Wiesenhof Geflügelwurst und Willms Fleisch GmbH.

Da sich die handelnden Personen der betroffenen Unternehmen regelmäßig (und seit Jahren) im Hamburger Atlantic-Hotel trafen, spricht die Presse vom „Atlantic-Kreis“. Hier wurde – traditionell – zunächst über Marken- und Preisentwicklung gesprochen. Ab 2003 allerdings kam es zu konkreten Preisabsprachen und Preiserhöhungen, die man gegenüber dem Handel auf der Basis von Kartellvereinbarungen durchsetzte.

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, relativieren sich die zunächst hoch erscheinenden Bußgelder vor dem Hintergrund der Dauer des Kartells und den enormen Umsätzen der Wursthersteller. Bereits elf Unternehmen haben Geständnisse abgelegt und kooperieren mit dem Amt.

Die Schäden allerdings, die der Einzelhandel – und ggf. durch die Weitergabe der Preiserhöhung dem Endverbraucher – entstanden sind, wurden durch das Bundeskartellamt nicht ermittelt. Dies ist Aufgabe der betroffenen Unternehmen und Verbraucher, die wegen des Kartells Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten erwägen.

So kommen für vom Kartell betroffene Unternehmen insbesondere Schadensersatzansprüche gemäß § 33 des Gesetzes gegen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen (GWB) in Betracht. Danach können durch ein Kartell Geschädigte von den Kartellanten den Schaden ersetzt verlangen, der ihnen durch die überhöhten Preise entstanden sind. Im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof die schon im Gesetz angelegte Einschränkung, wonach ein Kartellant sich nicht einfach damit verteidigen kann, dass das vom Kartell betroffene Unternehmen durch Weitergabe des überhöhten Preises keinen Schaden erlitten hat (sog. passing-on-defense), bestätigt.

Vielmehr müssten die kartellbildenden Wursthersteller konkret darlegen und beweisen, dass der Handel seinen Schaden tatsächlich weitergebenen hat. Die Besonderheit bei der Geltendmachung von Kartellschäden: Sobald die verhängten Bußgeldbescheide bestandskräftigt sind (das wäre nach Ablauf der Frist am 29.07.2014), muss der Geschädigte die Kartellabsprache nicht mehr beweisen. Vielmehr ist ein Gericht an die Feststellung der Kartellbehörde gebunden (sog. „follow-on-Verfahren“).

Nun sind die betroffenen Unternehmen vor allem bei der Schadensermittlung gefordert. Sie müssen aber auch die Verjährung möglicher Ansprüche gegen die Kartellanten im Auge behalten. Es gilt grundsätzlich eine dreijährige, kenntnisabhängige Verjährungsfrist, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Betroffene von der Schädigung und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt. Die Einleitung des Kartellverfahrens durch das Bundeskartellamt hat den Ablauf der Verjährung von Ansprüchen im Wurstkartell gehemmt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wann die Verjährung möglicher Ansprüche droht.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
János Morlin
Rechtsanwalt
RÖSSNER RECHTSANWÄLTE
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0
Fax (089) 99 89 22-33
morlin@roessner.de
www.roessner.de.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.