Und so funktioniert es:
Die LBBW hat am 08.12.2009 eine Anleihe emittiert, die so genannte LBBW Synthia Euro-Staatsanleihe. Als Emittentin preist sie diese Anleihe unter Verweis auf ihr exzellentes Rating (Moody’s: Aa2) an. Verzinst wird die Anleihe mit 3,75 %, die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Zusätzlich wird der Anleger mit dem Hinweis auf die Einlagensicherung der deutschen Sparkassen beruhigt. Ihm kann nichts passieren, denn: dieses System schützt selbst Zertifikate (anders als der Sicherungsfonds des deutschen privaten Bankgewerbes), da es die Institute in ihrem Bestand erhält, eine Insolvenz also gar nicht erst eintreten kann. Der Hinweis auf die Zertifikate ist interessant. Hier gibt die LBBW indirekt selbst zu: in Wahrheit ist die Anleihe keine Anleihe, sondern ein Zertifikat.
"Der Haken bei diesem Konstrukt ist folgender", so Rechtsanwalt Bömcke aus der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de): "Auf das Risiko LBBW kommt es gar nicht an. Die Anleihe ist gekoppelt an einen Länderkorb verschiedener, derzeit ins Gerede gekommener EU Länder, darunter Griechenland. Tritt bei einem dieser Länder ein „Kreditereignis“ ein, wie es beschönigend heißt, geht der Anleger leer aus." Das kann er aber kaum erkennen, denn im Bankjargon liest sich das in der Verkaufsunterlage so:
„Das Risiko besteht im Eintritt eines Kreditereignisses bei einem der Referenzländer. In diesem Fall entfällt die Zinszahlung für die laufende Periode und die Rückzahlung der LBBW Synthia Euro-Staatsanleihen erfolgt vorzeitig durch einen Barausgleich, der sich am Kurs einer ausgewählten Anleihe (Lieferbare Verbindlichkeit) des betroffenen Referenzlandes orientiert.“
Was ein „Kreditereignis“ darstellt, erfährt der Leser nicht. Gemeint ist damit Zahlungseinstellung oder Schuldenrestrukturierung des Landes. Sollte daher ein Land seine Schulden restrukturieren, heißt das für den Anleger, dass er das Geld, das er in die LBBW Anleihe gesteckt hat, weitgehend verliert. Denn die LBBW „tilgt“ dann „vorzeitig“ ihre Anleihe mit dem Wert, den eine entsprechende Anleihe des Referenzlandes dann noch im Markt hat. Die LBBW nennt das „Barausgleich“. Damit hat sie das Länderrisiko, hier wohl: Griechenland-Risiko, das sie in ihren Büchern hat, auf den Anleger der LBBW Synthia Euro-Staatsanleihe übergewälzt, und das zu einem Zinssatz, den der Anleger ebenso gut mit dem Direkterwerb einer Griechenland-Anleihe hätte erreichen können. Der Unterschied zum Direkterwerb besteht darin, dass beim Direkterwerb der Anleger sich ganz bewusst ein Griechenland-Risiko eingekauft hätte, bei der Synthia Anleihe merkt er dies nicht.
Schlimmer ist aber, dass sich der Anleger mit der Synthia Anleihe, ohne es zu wissen, nicht nur ein Griechenland-Risiko eingehandelt hat, sondern daneben noch zusätzlich ein Landesrisiko Italien, Spanien, Irland und Österreich - alles Länder, deren Bonität in den letzten Monaten öffentlich angezweifelt worden war, was auch der LBBW nicht entgangen sein dürfte. Damit potenziert sich das Landesrisiko für den Erwerber einer Synthia Anleihe.
Am 01.01.2010 lag der Zinssatz für eine zweijährige Griechenlandanleihe bei 3,3 % p.a., für eine dreijährige Anleihe musste Griechenland also mehr als 3,3 % bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt, als Griechenland schon längst unter Beschuss stand, wurde dem Synthia Anleger für eine lächerliche Versicherungsprämie von weniger als 0,45 % p.a. das Ausfallrisiko von vier weiteren zumindest reputationsmäßig angeschlagenen Ländern untergeschoben. Griechenland selbst musste zu diesem Zeitpunkt bereits einen Aufschlag von über 5 % über Bundesanleihen zahlen.
Die LBBW dagegen kann in Ruhe abwarten, welches der gefährdeten Länder zuerst seine Schulden „restrukturieren“ muss. Der Anleger der Synthia Anleihe hat ihm diese Sorge abgenommen, und das zu einem Zinssatz von 3,75 % p.a.
Aber es kommt für die LBBW noch besser. Denn nach der Herabstufung von Griechenland durch Standard and Poor’s am 27.04.2010 von BBB+ auf BB+, also auf Ramschniveau, stiegen die Renditen von Griechenlandanleihen auf über 17 %. Da wird die LBBW hoffentlich zugegriffen haben. Das Risiko trägt ja der Synthia Anleihekäufer.
Nähere Informationen erhalten Sie bei www.roessner.de oder direkt bei RA Bömcke unter 089 99 89 22 0.
Die Kanzlei Rössner Rechtanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.