Kriminelles Handeln
Es kursieren bereits Zahlen, auch wenn bisher lediglich bei der Deutschen Bank ein Rückstellungsbedarf in Höhe von bis zu USD 1 Mrd. beziffert wird. Betroffen sind jedenfalls auch einzelne Bankkunden. Zuvor dürften die meisten Darlehensnehmer wegen der geringen Auswirkung der Manipulation auf zu zahlende Zinsen nur in einer dreistelligen Höhe betroffen sein. Allerdings basiert gerade das Geschäft mit den außerbörslich gehandelten Finanzderivaten in einem großen Umfang auf die Entwicklung von Libor- und Euribor-Zinssätzen. In zahlreichen Fällen war die Deutsche Bank der Empfänger der nach oben manipulierten Zinssätze - sie hatte ihren Vorteil durch daraus entstehende Handelsgewinne. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass das Geschäft mit derartigen Finanzderivaten ein Volumen von ca. USD 700 Billionen hat, wird überdeutlich, welcher Manipulationsgewinn selbst bei kleinsten Abweichungen entstehen kann.
Diese Manipulationen haben nichts mehr mit Gewinnmaximierung zu tun, nicht einmal mehr mit Profitgier. Es sind schlicht kriminelle Machenschaften, die das Bankgeschäft in ihren Grundfesten erschüttern und deutlich machen, wie abgehoben die Täter sind und wie weit sie sich vom ursprünglichen Bankgeschäft entfernt haben.
Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe
Auch wenn mittlerweile die Deutsche Bank den Skandal schnell und leise abwickeln will, kann dies - wenn überhaupt - nur gegenüber den Behörden verwirklicht werden. Eine Hoffnung, dass die Deutsche Bank auch sämtliche durch ihre Manipulationen betroffenen Kunden entschädigt, wird sich nicht realisieren. Hier zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass sich die Deutsche Bank lieber gegen ihre Kunden positioniert in der Hoffnung, dass den Schritt einer Klage erstens nur wenige Kunden gehen, zweitens die Erfolgsaussichten noch nicht abgeschätzt werden können und drittens ein Vergleich auch in einem gerichtlichen Stadium und dann nur auf den Einzelfall beschränkt möglich ist.
Klagewelle droht
Die Swap-Problematik, deren rechtliche Aufbereitung noch in vollem Gange ist, erhält durch die Manipulationen der Libor- und Euribor-Zinssätze eine zusätzliche Brisanz. Denn in den vielen noch laufenden Swap-Verfahren wird dadurch eine neue Argumentationsschiene für Schadensersatzansprüche geschaffen. Die Manipulation begründet einen Rückabwicklungsanspruch.
Es ist nicht erforderlich, die konkrete Abweichung durch die Manipulation darstellen und den daraus resultierenden Schaden zu berechnen. Vielmehr können sich betroffene Kunden von dem Produkt als solchem lösen, da sie das Geschäft bei Kenntnis der Manipulationsmöglichkeit in der Regel gar nicht abgeschlossen hätten. Allein in Deutschland drohen Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe als zusätzliche Klagen aus Libor-/Euribor-basierten Derivaten. Bereits in den laufenden Verfahren werden sich die Gerichte mit dem Manipulationsargument befassen. Von einer kundengerechten Aufklärung kann diesbezüglich keine Rede sein.
Rössner Rechtsanwälte
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