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Gute Ernte? Schadensersatz bei HARVEST Produkten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Unter dem Namen „Harvest“ (Englisch für Ernte) vertreibt die Deutsche Bank eine Produktfamilie von strukturierten Finanzprodukten. Hierzu zählen das Harvest Zertifikat, der Harvest Swap und der Harvest Fonds

Allen drei Produkten ist gemeinsam, dass sich der Geschäftserfolg vom sogenannten „Harvest Index“ ableitet, einer fiktiven Anlagestrategie (eine Art Computersimulation). Beim Harvest Index sollen angeblich die Zinsdifferenzen von unterschiedlichen Währungsräumen genutzt werden. Dabei besteht ein Zins- und Währungsrisiko.

Beim Harvest Zertifikat (eine verbriefte Wette) gibt der Anleger der Bank Geld, dessen Rückzahlung von der Entwicklung des Index abhängt. Je mehr der Index fällt, desto weniger muss die Bank an den Kunden zurückzahlen.

Beim Harvest Swap tauscht der Anleger mit der Bank Zinsen aus (Swap = Tausch), der Kunde spekuliert zudem indirekt auf Kredit. Die Bank zahlt an den Kunden einen Festzins, die Zinszahlung des Kunden an die Bank hängt von der Entwicklung des Index ab. Je stärker der Index fällt, desto mehr Zinsen erhält die Bank vom Kunden.

Beim Harvest Fonds schließlich wird dieser oder ein ähnlicher Swap nicht durch den Anleger, sondern über den Fonds abgeschlossen. Damit hängt die Wertentwicklung des Fondsvermögens indirekt von der Entwicklung des Index ab. Wiederum gilt dabei: je niedriger der Index, desto weniger Zahlungen schuldet die Bank dem Fonds und desto mehr Zahlungen kann die Bank vom Fonds einfordern.

Es handelt sich bei den Harvest Produkten um strukturierte Finanzprodukte, so dass die Bank in der Lage ist, eigene Umsatzinteressen in das jeweilige Geschäft einzustrukturieren. Dies geschieht an verschiedenen Stellen. Zertifikat und Swaps haben zumeist schon bei Vertragsschluss eine Gewinnmarge zugunsten der Bank eingebaut. Die Verkaufskurse werden von der Bank unter Berücksichtigung von Gewinnmargen gestellt. Die Bank hat Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Indexwert.

Auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien warnen vor diesen Produkten und mahnen zur Vorsicht. Der Kunde soll das Interesse seiner Bank an dem Geschäft kritisch hinterfragen. Rechtsanwalt Lederer von Rössner Rechtsanwälte (München): „Wenn man die Produkte vergleicht, drängt sich der Verdacht auf, dass die Bank ein Interesse am Verfall ihres eigenen Index haben könnte. Je weiter dieser fällt, desto weniger muss sie dem Kunden zahlen. Gleichwohl empfiehlt sie dem Kunden, auf ein Ansteigen des Index zu setzen“.

Über diese Eigeninteressen der Bank muss der Kunde aufgeklärt werden, damit er seine Gefährdungslage erkennen und frei entscheiden kann, ob er der Anlageempfehlung der Bank trotzdem folgen will oder nicht. Diese Aufklärung wird in der Praxis allerdings häufig nicht oder nicht ausreichend geleistet. Hier setzt der Schadensersatzanspruch geschädigter Bankkunden an.

© Rössner Rechtsanwälte, München, 2010
www.roessner.de

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