In München laufen bereits erste Prozesse gegen Hartwieg auf Rückabwicklung von Euro Grundinvest Fondsbeteiligungen wegen Kapitalanlagebetrug. Am 27.01.2015 befasste sich das Landgericht (LG) München I in einer mündlichen Verhandlung erstmals mit den Vorwürfen gegen Hartwieg und den Treuhändern und Gründungsgesellschaftern der Fonds. Geklagt hatte ein Anleger (Klägervertreter: Rössner Rechtsanwälte) des Euro Grundinvest 15-Fonds. Der Kläger beteiligte sich im Jahre 2011 mit einem Betrag von EUR 15.000,00 über die Treuhänderin OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG an dem geschlossen Fonds. Der Fonds hat zwischenzeitlich die Ausschüttungen eingestellt und „Unregelmäßigkeiten“ in der Fondsabwicklung eingeräumt. Die Anwälte von Hartwieg haben die Möglichkeit, sich bis zum 19. Februar 2015 zu äußern, ob sie einen Vergleich anstreben. Wenn es nicht zu einem Vergleich kommt, wird das LG ein Urteil verkünden.
In der Verhandlung zeigte sich, dass der Fall um die potentiellen Geschädigten am Münchner Landgericht besonders ernst genommen wird. Das Gericht war zum Verhandlungstermin bestens vorbereitet. Die Kammer hatte das komplizierte Firmengeflecht der Euro Grundinvest-Gruppe rund um Malte Hartwieg entwirrt und konnte so den Fall transparent darstellen.
Die Euro Grundinvest gilt mittlerweile als schwer angeschlagen. Das Handelsblatt spricht davon, dass noch 100 Millionen plus Zinsen an Euro Grundinvest-Anleger zu zahlen seien.
Ob die eingefrorenen zehn Millionen zur Tilgung von Anleger-Ansprüchen verwendet werden können, ist noch unklar. Selbst wenn, scheinen die zehn Millionen im Verhältnis zu den noch ausstehenden Forderungen wie ein Tropfen auf den heißen Stein.
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