Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 295714

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Jochen Weck +49 89 99892200
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Harvest Swap: Deutsche Bank erneut zu Schadensersatz verurteilt

(lifePR) (München/Berlin, )
Das Landgericht Berlin hat die Deutsche Bank mit Urteil vom 16.02.2012 (Az. 21 O 409/11) wegen des Verkauf eines Harvest Swap verurteilt. Geklagt hatte ein mittelständisches Unternehmen. Die Deutsche Bank hatte ihrem Kunden einen strukturierten Zinsswap auf den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index verkauft (sog. "Harvest Swap"). Hierdurch war dem Unternehmen ein Schaden von ca. € 150.000,00 entstanden, der jetzt durch die Deutsche Bank zu zahlen ist.

Der BGH hatte am 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) ein Grundsatzurteil zu Aufklärungspflichten bei strukturierten Swaps verkündet. Im Urteil des BGH ging um einen sogenannten CMS Spread Ladder Swap der Deutschen Bank. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat dieses Urteil seiner Urteilsbegründung zugrunde gelegt..

Das LG Berlin stellte fest, dass der BGH in seinem Swapurteil allgemein gültige Feststellungen getroffen hat. Der mittels finanzmathematischer Formel von der Bank in einen Finanz-Swap einstrukturierte anfängliche negative Marktwert von minus 4 % ziehe die Integrität der Beratungsleistung im Hinblick auf den dadurch zum Ausdruck kommenden schwerwiegenden Interessenkonflikt in Zweifel. Dieser Interessenkonflikt entsteht dann, wenn die Bank, ein Produkt kreiert, mit dem sie die selbst zu ihrem eigenen Vorteil strukturierten Risiken verkauft.

Franz Josef Lederer (Rössner Rechtsanwälte), Anwalt im Verfahren, kommentiert: "Das Landgericht spricht von "Manipulation" bezogen auf die Generierung des negativen Marktwertes und dessen Höhe. Dies konnte unsere Mandantin nicht erkennen."

Das Landgericht Berlin stellte schließlich auch fest, dass die Deutsche Bank schuldhaft gehandelt hatte. Der Bank hätte die Aufklärungspflicht über ihren Interessenskonflikt spätestens seit dem BGH Urteil vom 19.12.2006 (Az. IX ZR 56/05) kennen müssen.

Damit hat ein weiteres Gericht das Swapurteil des BGH auf einen Index-Swap übertragen.

Nähere Informationen über:

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4
81925 München
Tel. (089) 99 89 22-0
Fax (089) 99 89 22-33
www.roessner.de
info@roessner.de

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Mitgliedskanzlei

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.