Die Bank hatte dem klagenden Kunden einen sogenannten "strukturierten Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index" empfohlen. Es handelt sich dabei um eine spekulative Zinswette auf einen von der Deutschen Bank konstruierten Index.
Bei der Beratung hatte die Bank gegenüber dem Kunden verschwiegen, dass sie in das Swapprodukt einen anfänglichen negativen Marktwert von bis zu 4 % des Bezugsbetrages einstrukturiert hatte.
Das Kammergericht Berlin vertrat die Ansicht, dass der Anleger darüber hätte aufgeklärt werden müssen. Der 12. Zivilsenat orientierte sich am Swap-Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) zu einem CMS Spread Ladder Swap der Deutschen Bank.
Zudem sah das Kammergericht eine weitere Pflichtverletzung. Dem Kunden war verschwiegen worden, dass der positive Verlauf des Harvest Index von der Bank über mehrere Jahre in die Vergangenheit zurückgerechnet worden war und somit nicht auf einer realen Entwicklung basierte.
Die Deutsche Bank nahm ihre Berufung zur Vermeidung eines weiteren Urteils zurück. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig - die Bank muss Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro zahlen
Klägervertreter Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (München):"Dies ist die dritte obergerichtliche Einschätzung in Sachen Harvest Swaps. Damit zeichnet sich ein Trend in der Rechtsprechung ab, wonach das Swapurteil des BGH auch auf andere spekulative Swapwetten übertragen werden kann".
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