Dass die Klage nicht zu 100 Prozent Erfolg hatte, begründete das Gericht damit, dass die Schadensersatzansprüche zum Teil bereits verjährt gewesen seien.
Nach Einschätzung der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die die Stadt Hückeswagen in dem Rechtsstreit vertritt, ist das Urteil konsequent in der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Die Annahme einer teilweisen Verjährung erscheint auf den ersten Blick allerdings zweifelhaft. Das Gericht hatte die als Zeugen für die vermeintliche Verjährung angebotenen Mitarbeiter der Rechtsabteilung der WestLB nicht vernommen.