Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 232371

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Jochen Weck +49 89 99892200
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

HypoVereinsbank (UniCredit Bank) verurteit

Hoffnung für Geschädigte aus Cross Currency Swap

(lifePR) (Stuttgart/München, )
Mit Urteil vom 04.03.2011 (Az. 8 O 356/10) hat das Landgericht Stuttgart die HypoVereinsbank (UniCredit Bank) zum Schadensersatz verurteilt. Kläger war ein Unternehmer aus Baden-Württemberg. Verhandelt wurden Schäden, die aufgrund eines sog. Cross Currency Swaps entstanden sind.

Bei einem Cross Currency Swaps tauschen Kunde und Bank bezogen auf einen fiktiven Nominalbetrag zu Beginn und am Ende der Vertragslaufzeit unterschiedliche Währungen aus. Während der Laufzeit tauschen Kunde und Bank zudem gegenseitig Zinsen aus den Fremdwährungsbeträgen aus. Die Zahlungspflichten des Kunden hängen von der Entwicklung der Wechselkurse und Zinssätze ab.

Die HypoVereinsbank hat sich bei Cross Currency Swaps eine eigene Gewinnmarge einstrukturiert, die sie sofort mit Vertragsschluss durch Gegengeschäfte verdiente. Somit haben diese Swaps einen anfänglichen negativen Marktwert, über den die UniCredit Bank nicht aufgeklärt hat. Der Schadensersatzanspruch fusst auf dieser Tatsache.

Das Landgericht Stuttgart hat festgestellt, dass die HypoVereinsbank den Kläger "insoweit nicht anlegergerecht beraten hat, als sie nicht über den anfänglichen Marktwert der Tauschgeschäfte aufgeklärt hat". Der Richter ging dabei von der Optionsrechtsprechung des BGH aus. Die Währungstauschgeschäfte entsprechen in ihrem rechtlichen Charakter den Terminoptionsgeschäften. Sie sind spekulativ ausgerichtet und haben keinen Bezug zu einem Grundgeschäft, so das Landgericht.

Rechtsanwalt Lederer von Rössner Rechtsanwälte, München: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu einer wirklich anlegergerechten Beratung. Dieses Urteil hat Bedeutung für sämtliche Cross Currency Swap Verfahren".

Unterstützung erfährt das Urteil des Landgerichts Stuttgart durch die Grundsatzentscheidung des BGH vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10). Danach muss eine beratende Bank den anfänglichen negativen Marktwert von strukturierten Zinsswaps gegenüber dem Kunden bei der Anlageberatung offenlegen.

Hinzu kommt, dass Cross Currency Swaps, die in der Regel auf zwei Fremdwährungen bezogen werden, ein unbegrenztes Verlustrisiko haben, wie der vom BGH beleuchtete Spread Ladder Swap. In seinem Urteil vom 22.03.2011 hat der BGH deswegen festgestellt, dass dem Kunden in verständlicher und nicht verharmlosender Weise klar vor Augen führen, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein theoretisches ist, sondern abhängig von der Entwicklung real und ruinös sein kann.

Anleger von Cross Currency Swap sollten wegen der dreijährigen, kenntnisunabhängigen Sonderverjährung ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Achtung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Swap-Verträgen: Für Swap-Verträge, die bis zum 4. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt die Sonderverjährungsfrist des § 37a WpHG a. F. Danach verjähren die Ansprüche taggenau nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Swap-Vertrags. Die zivilrechtlichen Vorschriften, wonach der Verjährungsbeginn an die Kenntnis des Schadensersatzanspruch geknüpft ist, greift - wie vielfach falsch berichtet wird - gerade nicht. Betroffene Investoren sollten daher die anwaltliche Prüfung ihrer Ansprüche keinesfalls auf die lange Bank schieben, sonst droht ihnen täglich die Verjährung der Ansprüche.

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.