„Wir vertreten eine Fülle von Kunden, die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Anschlussfinanzierung abgelehnt wurde“, so kommentiert Robert Buchmann (Rössner Rechtsanwälte) die aktuellen Meldungen. „Wir können den Mandanten nur raten, sich nicht verunsichern zu lassen und ihr Recht, sich von langlaufenden Verträgen zu lösen, auch wahrzunehmen. Banken sind untereinander sehr stark in Konkurrenz, deshalb werden sich immer Banken finden, die zu guten Konditionen Immobilien-Finanzierungen begleiten.“
Bankkunden können mit einer Frist von zwei Wochen (§355 BGB) Verbraucherkredite widerrufen. Die Bank ist verpflichtet, Kunden über dieses Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung bedarf muss bestimmte Mindestinhalte haben. Nachdem allerdings im Jahr 2002 eine gesetzliche Änderung in diesem Bereich in Kraft trat, arbeiten eine Vielzahl von Banken mit fehlerhaften Klauseln. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass mehr als zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Aus diesem Grund ist das Widerrufsrecht nicht verfristet und kann auch jetzt noch ausgeübt werden. Der Vorteil für viele Bankkunden besteht in der Einsparung von Zinsen.
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Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.