Zunächst schien das Konzept zu funktionieren. Investoren erhielten vierteljährlich hohe Mietausschüttungen und damit teils bis zu 30 Prozent Rendite. Bereits im März 2013 erfolgten die Mietausschüttungen an die Investoren nur noch teilweise und nicht mehr wie vereinbart. Die Verantwortlichen um Geschäftsführer Alexander Gurny reagierten nicht mehr auf Nachfragen ihrer Investoren. Sie verwiesen auf Kontaktformulare im Internet. Ein Rückkauf war ungewiss und der Geschäftsführer spricht offen von einer drohenden Insolvenz seines Unternehmens, während dieser sich offenbar in Dubai aufhält.
Am 04.06.2013 informierte die Smallfunds GmbH ihre Investoren darüber, dass beabsichtigt sei bis 30.06.2013 allen Vermietern eine vollständige Abrechnung zur Verfügung zu stellen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Am 30.06.2013 stellte das Unternehmen einen Zeitplan für die Rückabwicklung der mit den Investoren geschlossenen Verträge vor. Dieser sah vor, den Kaufpreis für die iPad´s zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 12 % an die Investoren zu erstatten. Die Beträge, die aus den Mietzahlungen geflossen sind, sollten allerdings im Gegenzuge angerechnet werden.
Wie mittlerweile bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Smallfunds GmbH aufgenommen (Az.: 283 Js 1436/13). Das Handelsblatt berichtet, dass ungewiss sei, ob die von den Investoren erworbenen iPad´s überhaupt existieren. Die Gerätenummern zumindest sind bei Apple, dem Hersteller der iPad´s, teilweise unbekannt.
Für Investoren stellt sich nunmehr die bislang offene Frage, ob hinter der Geschäftsidee eine Form eines Schneeballsystems steckt, in welchem die laufenden Mieteinnahmen alleine durch neue Investorengelder gezahlt wurden. Es sei nach Aussagen des Handelsblatts unbekannt, ob die Geräte tatsächlich angeschafft wurden. Um dies überprüfen zu lassen und etwaige Rechte gegen die Smallfunds GmbH und ihren Geschäftsführer frühzeitig sichern zu lassen, ist Eile geboten. Es gilt auch hier das „Windhundprinzip“, das heißt, dass die Betroffenen, die zuerst die Forderung geltend gemacht haben auch als erste berücksichtigt werden. Es ist also Eile geboten.“
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
RÖSSNER RECHTSANWÄLTE
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0
Fax: (089) 99 89 22-33
buchmann@roessner.de
www.roessner.de