„Die Bank hat in der Vergangenheit für Kredite hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, wenn der Kunde vor Ablauf tilgte. Und bei Kreditverträgen aus der Zeit zwischen 2002 und 2008, die heute noch laufen, werden zum Teil sehr hohe Zinssätze berechnet, die heute nicht mehr marktüblich sind. In beiden Fällen kann sich der Kunde wehren. Wir sehen hier sehr gute Erfolgsaussichten“, so Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke (Rössner Rechtsanwälte).
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Nikolaus Bömcke, Rechtsanwalt
Rössner Rechtsanwälte
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
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