Was ist bislang geschehen?
Die MAGELLAN Maritime Services GmbH hatte von 9000 Anlegern etwa 350 Millionen Euro eingesammelt. Das Geld sollte in Container investiert werden, die auf dem See- und Landweg zum Einsatz kommen. Investoren schlossen hierfür einen Kaufvertrag über einen oder mehrere Container mit der MAGELLAN Maritime Services GmbH ab und sollten sodann Eigentümer des im Kaufvertrag bezeichneten Containers werden. Die Stellung als Eigentümer wurde nach unseren Informationen stets als Vorteil und als Sicherheitsaspekt im Vergleich zu herkömmlichen Containerfonds-Investments dargestellt. Zusätzlich wurde ein Verwaltungsvertrag mit der MAGELLAN Maritime Services GmbH geschlossen, auf dessen Grundlage sich die MAGELLAN Maritime Services GmbH verpflichtete, die Container für einen festen Zeitraum zu einer garantierten Jahresmiete von den Investoren zu mieten. Darüber hinaus beauftragten die Investoren die MAGELLAN Maritime Services GmbH zur Weiter- bzw. Untervermietung der Container an Linienreedereien. Nach Ablauf der Mietdauer sollte ein sogenanntes Rückkaufangebot der MAGELLAN Maritime Services GmbH die Veräußerung der Container für die Investoren ermöglichen. Aufgrund der Insolvenz ist dieser Plan nun aber nicht mehr umzusetzen. Grund für die Insolvenz ist laut der MAGELLAN Maritime Services GmbH, dass chinesische Containerhersteller Zahlungsziele „kurzfristig und drastisch verkürzt“ hätten sowie Abrechnungsschwierigkeiten mit Linienreedereien. Die MAGELLAN Maritime Services GmbH kann aufgrund der Insolvenz keine Verfügungen treffen. Zahlungen gehen an den Insolvenzverwalter. Davon betroffen sind aktuell vor allem die Containermieten, deren Auszahlung an die Investoren ausgesetzt wurde. Mehr als 10 Millionen Euro stehen bereits zur Auszahlung aus.
Was ist zu beachten?
Investoren sollten in jedem Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch nach dem vom Insolvenzverwalter genannten Termin können Investoren grundsätzlich noch ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, jedoch können hierbei unter bestimmten Umständen Mehrkosten entstehen. Da es sowohl im Hinblick auf die rückständigen Mietzahlungen als auch im Hinblick auf Forderungen in Bezug auf die Container selbst problematisch erscheint, welche Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens wie anzumelden sind, ist es in jedem Fall ratsam, anwaltliche Hilfe bei der Forderungsanmeldung einzuholen.
Die momentane Unsicherheit liegt darin begründet, dass der Insolvenzverwalter meint, Sie seien nicht Eigentümer des in Ihrem Kaufvertrag bezeichneten Containers geworden. Nach der Auffassung des Insolvenzverwalters soll zwar ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein, allerdings seien die Container dann trotzdem Eigentum der Magellan Maritime Services GmbH geblieben, weil die Magellan Maritime Services GmbH die Container nicht formal an Sie übergeben hat. Deshalb bezahlt der Insolvenzverwalter derzeit auch die Mieteinnahmen aus den Containern nicht an Sie aus, sondern meint, dass Anleger ihre Forderungen als Insolvenzforderungen geltend machen müssen. Dabei stützt sich der Insolvenzverwalter auf ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes Gutachten. Diese Gutachten wird jedoch von diversen Seiten stark in Zweifel gezogen. Im Zuge der Gläubigerversammlung wurde daher beschlossen, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben, um die Frage der Eigentümerstellung nochmal unabhängig prüfen zu lassen.
Wenn Sie Fragen hinsichtlich Ihres Investments in die Container der MAGELLAN Maritime Services GmbH haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden für Sie gerne individuell und transparent prüfen, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Insbesondere sollten aus unserer Sicht auch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen Ihre Anlageberater oder Vermittler der Container geprüft werden.
Die Kanzlei ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.