Ein Rückkauf jedoch scheiterte in der Folge entweder an unerfüllbaren Bedingungen in der Rückkaufvereinbarung oder daran, dass das Haus einfach vorher verkauft wurde. Kündigungs- oder Rücktrittserklärungen wurden schlichtweg von den Käufern ignoriert. In einem aktuellen Fall trat als Käufer neben der Sachwertica GmbH die Privacy Matters GmbH in Form einer GbR auf. Diese legt nunmehr - nach der Inhaftierung des Herrn Jonas Köller - eine Einzelvertretungsvollmacht für die GbR vor und bietet das Haus öffentlich zum Kauf an. Dass auch der beurkundende Notar zeitweise in Untersuchungshaft genommen wurde, lässt das Ausmaß dieser Masche nur erahnen.
Für Betroffene ist höchste Eile geboten, wenn das eigene Haus noch gerettet werden soll. An verschiedenen Stellen der Verträge lässt sich häufig Sittenwidrigkeit festmachen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Auffassung nach einem Bericht eines Branchendienstes bereits bestätigt. Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung verhindert in diesen Fällen den Eintritt vollendeter Tatsachen.
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
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