Hintergrund:
Verschiedene Banken haben unterschiedliche Swaps an gänzlich unterschiedliche Kundenkreise verkauft. Die Palette der Geschädigten durch Swaps umfasst Privatanleger, vermögende Privatkunden, institutionelle Kunden, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen sowie kommunale Versorgungsunternehmen. Es gibt zahlreiche zu berücksichtigende Facetten nicht nur bei den Produkten, sondern auch bei der Zielrichtung für deren Einsatz und bei den jeweils unterschiedlichen Kunden. Während das erste Urteil des BGH vom 22.03.2011 zu Swaps ein mittelständisches Unternehmen betraf und das Urteil vom 20.01.2015 einen Privatanleger, befasst sich der am 28.04.2015 zu verhandelnde Fall auch mit den kommunalen Besonderheiten. In Deutschland sind schätzungsweise mehr als 100 Kommunen geschädigt. Man darf davon ausgehen, dass der Schaden allein im kommunalen Bereich bei mehreren hundert Millionen Euro liegt.
Hintergründe, Funktionsweisen von Swaps, laufende Verfahren und weitere Informationen: www.swaps.de
Rössner Rechtsanwälte
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