Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 160123

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Landgericht Osnabrück: Neues Urteil gegen Deutsche Bank

Rössner Rechtsanwälte erstreitet Schadensersatz in Millionenhöhe

(lifePR) (München/Osnabrück, )
Mit Urteil vom 23.04.2010 hat das Landgericht Osnabrück (Az. 15 O 48/09) die Deutsche Bank zur Zahlung von 2 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Die Bank schädigte in einem weiteren „Swap-Fall“ ein mittelständisches Unternehmen.

Im Jahr 2005 war die Deutsche Bank an das Unternehmen herangetreten und hatte ihm mitgeteilt, dass dessen Kapital nicht mehr marktgerecht angelegt sei. Zur „Renditeoptimierung“ dieser Kapitalanlage wurde ein „CMS Steepender Ladder Swap“ empfohlen. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit keinerlei riskante Anlagegeschäfte getätigt und war an solchen auch nicht interessiert.

Bei dem Swap handelte es sich um einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Dabei verpflichten sich Kunde und Bank alle drei Monate einen variablen Zinssatz aus einem frei festgelegten Bezugsbetrag zu zahlen. Der vom Kunden zu zahlende Zinssatz war vorliegend der 3-Monats-EURIBOR. Die Bank verpflichtete sich im ersten Halbjahr einen Festsatz i. H. v. 4,5 % zu zahlen, sodass sich in dieser Zeit ein Überschuss zu Gunsten des Kunden ergeben konnte. Für die verbleibenden 4 ½ Jahre errechnete sich der von der Bank zu zahlende Zinssatz aus einer Formel, die auf der Differenz zwischen kurzfristigen und langfristigen Kapitalmarktzinssätzen aufbaut (dem 10-Jahres und dem 2-Jahres EUR-Swapsatz). Die Zinsformel berücksichtigte jeweils auch das Ergebniss der vorangegangenen Abrechnungsperioden, sodass ein anfänglich negativer Trend durch einen späteren positiven Verlauf der Marktzinsen nur noch sehr schwer aufgeholt werden konnte (sog. „Leiter-“ oder „Ladder-Effekt“). Zudem beinhaltete der Vertrag ein einseitiges Kündigungsrecht der Bank. Die Bank konnte das Geschäft jederzeit auch gegen den Willen des Kunden auflösen, wenn dieser tatsächlich hätte Gewinne erzielen können.

Was die Bank dem Kunden verheimlichte: Das Geschäft wurde von ihr so berechnet, dass es am Abschlusstag finanzmathematisch sehr wahrscheinlich war, dass der Kunde Verluste in Höhe von etwa 3 bis 4 % des fiktiven Bezugsbetrages erleiden würde. D. h. das Geschäft hatte einen anfänglichen negativen Marktwert in der Größenordnung von € 600.000,00 bis € 800.000,00. Weiter wurde von der Bank verschleiert, dass das Geschäft keinerlei Bezug zu den angeblich zu optimierenden Kapitalanlagen des Kunden hatte. Es handelte sich um eine vollkommen unabhängige hochriskante Wette oder Spekulation, mit der bestenfalls zusätzlich Geld gewonnen werden konnte. Dies war allerdings sehr unwahrscheinlich.

Für Aufsehen hatte zuletzt das noch nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.02.2010 (Az. 9 U 164/08) gesorgt, in dem die Deutsche Bank in einem ähnlichen Fall ebenfalls in voller Höhe zum Schadensersatz verurteil wurde. Hier war das Gericht nach der Anhörung eines Finanzmathematikers aus der Spezialabteilung der Deutschen Bank zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei derartigen Produkten um reines „Glücksspiel“ handelt, dessen Regeln von der Bank entworfen wurden und bei dem die Chancen und Risiken „unfair“ verteilt seien.

Rössner Rechtsanwälte vertritt seit mehr als 35 Jahren ausschließlich Geschädigte im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Quelle: Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de).

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im interantionalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.