Das LG München stellte im ersten Fall fest, dass es sich bei der Fondsbeteiligung und einem durch die Lange GmbH gewährten Darlehen um verbundene Geschäfte handelte. Damit war ein Widerruf möglich. Gegenstand hier war der Fonds MS Stadt Wismar.
In dem anderen Fall verurteilte das LG München die Lange GmbH wegen falscher Angaben in ihren Werbeschreiben zu Schadensersatz. Angaben zur Vergütungsstruktur und zur Handelbarkeit der Beteiligung waren falsch. Dabei hatte Michael Lange, Geschäftsführer der Lange GmbH, noch in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll gegeben, es seien keine Vertriebskosten geflossen. „Es war das Besondere, was alle toll fanden“, so Lange. Das LG München verurteilte die Lange GmbH nun zur Zahlung von EUR 100.000,00. In diesem zweiten Rechtsstreit ging es um die Beteiligungen an der „MS Helene Schulte“ und an der „MS Henriette Schulte“.
Da die Anschreiben und Verträge der Lange GmbH in nahezu allen Fällen den gleichen (falschen und unzureichenden) Wortlaut aufweisen, haben die Urteile Ausstrahlungswirkung auch auf andere Fonds. Diese ersten Erfolge geben den Anlegern somit die Möglichkeit, ihr investiertes Kapital vollständig zurück zu verlangen.
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