Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 515126

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Legal Highs: Konsum und Handel nach dem Arzneimittelgesetz nicht strafbar

Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz jedoch möglich

(lifePR) (Berlin, )
Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz, sodass eine Bestrafung wegen "Inverkehrbringens von Arzneimitteln" ausscheidet. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Legal Highs, die auch als auch Herbal Highs, Research Chemicals oder Badesalzdrogen bekannt sind, sind Drogen, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger, Badesalze, Pflanzendünger oder Legal Ecstasies angeboten werden.

Designerdrogen sind keine Arzneimittel

In dem vorliegenden Fall verkaufte ein Mann in seinem Laden "Alles rund um den Hanf" eine Kräutermischung als sogenanntes Legal High. Die Kräuter wurden von den Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht. Der Mann wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln verurteilt. Der BGH sprach den Mann nun frei. Als Arznei gelte nur, was gesundheitsfördernd ist - Designerdrogen würden das Gegenteil bewirken, so die Richter.

Partypillen, Kratom, Poppers & Co.

Zwar scheidet eine Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz aus, in Betracht kommt jedoch eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wer mit Legal Highs erwischt wird, sollte stets bedenken: Schweigen ist Gold! Ein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, Kräutermischungen oder Räuchermischungen nach dem Betäubungsmittelgesetz erworben zu haben, hat ein umfassendes Schweigerecht. Niemand muss sich selbst belasten. Deshalb ist es zu empfehlen, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und sich zur bestmöglichen Verteidigung an einen auf das Strafrecht spezialisierten Fachanwalt zu wenden.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.