Eine am 22. Mai 2012 ergangene Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München (AZ 5 U 1725/11) dürfte vielen Lehman Geschädigten indes neue Hoffnung geben.
Das beratende Hamburger Finanzinstitut sowie die für den Prospekt einer Lehman-Anleihe verantwortliche, in München ansässige Bank sind vom OLG München auf Schadenersatz verurteilt worden. Grund für die Verurteilung: schwere Beratungs- und Prospektfehler. Die Beklagten hatten wahrheitswidrig behauptet bzw. im Prospekt vermerkt, die Emittentin, die Lehman Brothers Treasury B.V. (LBT), sei eine „bonitätsstarke Bank“ bzw. eine der „weltweit führenden Investmentbanken“. In Wirklichkeit handelte es sich bei der Emittentin um eine vermögenslose Emissionsgesellschaft.
Das OLG München schließt nicht aus, dass die Beklagten bei der Schwere ihrer Fehler vorsätzlich gehandelt haben. Das würde sich wesentlich auf die Verjährung auswirken, denn bei Vorsatz könnten Anleger auch heute noch ihre Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen. Das beratende Institut muss nämlich das Fehlen einer vorsätzlichen Falschberatung beweisen. Dies dürfte ihr angesichts der offenkundig falschen Behauptungen sehr schwer fallen.
Bei dem empfohlenen Finanzprodukt handelt es sich um ein fälschlich als Anleihe tituliertes Zertifikat mit der Bezeichnung CPPI Capital Protected Fund of Hedge Funds Note - Fortrust 5 Anleihe - (WKN A0GY3W). Das Urteil hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München erstritten. Rechtsanwalt Bömcke, prozessführender Anwalt: „Von diesem Produkt sind in Deutschland ca. € 20 Mio. verkauft worden. Geschädigte Anleger haben auch heute noch gute Chancen auf Schadenersatz.“
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