Das Urteil eröffnet S&K-Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment von den Verantwortlichen zurückzufordern. Da auch die anderen von der S&K-Gruppe aufgelegten Fonds (etwa S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG oder die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) die gleiche Struktur aufweisen, ist das Urteil nach unserer Überzeugung auch auf andere Fonds übertragbar. Da das LG zudem zu einer deliktischen Verurteilung der Beklagten kam, fallen die Ansprüche auch durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren der Beteiligten nicht weg.
„Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, welchen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München.
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Grundlage des Urteils des LG München. Sprechen Sie uns gern an.
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
E-Mail: buchmann@roessner.de
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.