Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Prospekt des geschlossenen Fonds zum Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG (EGI 15) gleich zwei haftungsbegründende Fehler aufweist, für welche die Beklagten einzustehen haben. Herr Hartwieg, der zumindest auf dem Papier als Kopf des gesamten Geflechts agierte, wurde dabei sogar nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) verurteilt. Dieser Schadensersatzanspruch würde durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren des Herrn Hartwieg nicht tangiert, sondern könnte (anders als vertragliche Ansprüche) auch nach einer Restschuldbefreiung durchgesetzt werden.
Darüber hinaus machen die Sicherungsmaßnahmen des Fürstlichen Landgerichts Liechtenstein Hoffnung auf Geldrückflüsse. Vermögenswerte in Millionenhöhe des Herrn Hartwieg, bzw. der EGI-Gruppe konnten sichergestellt werden. Auch eigene Recherchen deuten darauf hin, dass die EGI-Gruppe nach wie vor über ausreichendes Vermögen verfügt. In einem weiteren Einzelfall haben die Beklagten nach Verurteilung zudem bereits eine sog. Sicherheitsleitung beim Amtsgericht München hinterlegt. Auch dieser Umstand stellt zumindest für den dortigen Kläger eine spätere Befriedigung der Klageforderung sicher.
Neben zahlreichen Einzelklagen zum EGI 15 wurde durch die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte PartG für eine Klägergemeinschaft eine gemeinschaftliche Klage zum EGI 18 beim LG München I eingereicht. Darin machen 28 Kläger eine Gesamtschadensforderung von rund EUR 800.000,00 gegenüber den verantwortlichen Gesellschaften und Herrn Hartwieg geltend. „Wir sind dabei davon überzeugt, dass das Urteil des LG München I zum EGI 15 auch auf den Fonds EGI 18, und darüber hinaus auch auf die anderen Fonds übertragbar ist“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann von Rössner Rechtsanwälte.
Für Geschädigte, die sich nicht fortgesetzt durch beschwichtigende Rundschreiben der Fondsgesellschaften und von Herrn Donhuysen vertrösten lassen wollen, können wir umgehend gerichtliche Maßnahmen einleiten. Über die konkrete Vorgehensweise und die Kosten informieren wir Sie gerne.
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
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